Um die Wildschweine besser bejagen zu können, dürfen nun im Kanton Aargau Nachtsichtgerät und Zielfernrohr benutzt werden. Diese Jagd soll aus ethischen Gründen beschränkt werden: zeitlich auf zehn Jahre und räumlich auf 50 bis 60 Reviere im Nordaargau, in denen es während längerer Zeit zu hohen Schäden gekommen ist. Dass die Regierung ausgerechnet jetzt als Bestandteil des Sparpakets 50 000 Franken bei der Vergütung für Wildschäden einsparen will, kommt bei den Bauern nicht gut an. Der Bauernverband Aargau hat andere Vorschläge: Erstens könnte man den Fonds für Wildtier-Aufwertungen mit den 300 000 Franken Reserve anzapfen, zweitens den Jägern einen höheren Pachtzins verlangen oder drittens für weniger Wildtierschäden in der Landwirtschaft sorgen. Gegen höhere Pachtzinse wehren sich wiederum die Jäger mit dem Verweis, sie würden jetzt schon einen finanziell und zeitlich enormen Aufwand leisten. BauZ