Die Eintragung als GGA soll den Absinth aus dem Val-de-Travers als traditionelles Produkt vor Nachahmungen schützen. 2014 waren die Neuenburger Absinth-Produzenten am Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Dieses hatte entschieden, die Bezeichnung «Absinth», «Fée verte» und «La Bleue» nicht als geschützte Herkunftsbezeichnung anzuerkennen. Laut dem Gericht bezeichnet der Name Absinth ein vom Herkunftsort unabhängiges Produkt.
Darauf hin reichten die Neuenburger Produzenten im Februar 2017 ein neues Dossier ein, um wenigstens die Bezeichnung «Absinthe du Val-de-Travers» zu erhalten. Den Produzenten geht es auch darum, die Qualität des Produktes zu schützen und zu garantieren, dass die Hauptzutaten aus der Region stammen und die Herstellung ebenfalls dort geschieht.
Über das Gesuch sei noch nicht entschieden worden, sagte Paolo Degiorgi vom Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es sei eine Einsprache eingegangen, weshalb nun noch die Parteien angehört werden müssten. Der Entscheid dürfte erst nach den Sommerferien gefällt werden. Die Verlierer haben laut Degiorgi anschliessend eine Rekursmöglichkeit ans Bundesverwaltungsgericht, und im Extremfall könnten sie bis ans Bundesgericht gelangen.
sda