Das Schoggigesetz wird bald ersetzt. Nicht, weil das Instrument für die Schweiz schlecht gewesen wäre, sondern weil die Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2015 beschlossen, keine Exportsubventionen mehr zu dulden.
In der Schweiz begann man sofort über mögliche Nachfolgelösungen zu diskutierten. An der Frühlings-DV der Branchenorganisation Milch wurden dann die für die Nachfolgelösung benötigten Reglemente bewilligt. Während die Branchen ihre Hausaufgaben quasi gemacht haben, muss in den kommenden Monaten das Parlament darüber entscheiden, ob aus den einstigen Exportsubventionen allgemeine Direktzahlungen gemacht werden.
Sonderfall Milch
Die Grundidee ist nämlich, dass der Bund mindestens 68 Mio. Franken als allgemeine Direktzahlungen an die Milch- und Getreidebauern ausschüttet: drei bis vier Rappen je Kilo Milch bzw. etwa vier Franken je 100 Kilo abgeliefertem Getreide. Die Gelder sollen dann aber nicht bei den Bauern bleiben, sondern über Swissgranum bzw. die Branchenorganisation Milch eingezogen und den Exporteuren entsprechend der verarbeiteten Mengen wieder ausbezahlt werden. Die Umverteilungsübung soll dafür sorgen, dass die Verarbeiter auch für ihre Exportprodukte auf teurere Schweizer Rohstoffe zurückgreifen, statt auf billigere Importe. Gleichzeitig sieht der Bund vor, den aktiven Veredelungsverkehr zu vereinfachen. Beides soll dazu dienen, dass die Schweizer Nahrungsmittelindustrie international Konkurrenzfähig bleiben kann.
Im Milchmarkt haben die Mitglieder der Branchenorganisation Milch diesen Frühling die Reglemente für die Nachfolgelösung bereits genehmigt. Und diese Nachfolgelösung ist etwas komplexer, als das bisherige Schoggigesetz, da sie zwei Fonds beinhaltet: einen für die Verarbeitung in der Nahrungsmittelindustrie, einen für den Butterexport (siehe Grafik). Die Getreideproduzenten ihrerseits haben die Nachfolgelösung auch schon aufgegleist, warten aber noch die Ergebnisse der Parlamentarischen Debatte ab, um die Details dann zu definitiv zu bestimmen.
Vorbereitung auf Diskussionen
Aus bäuerlicher Sicht folgt nun die Vorbereitung auf die Parlamentsdebatte. Am 27. September wird der Ständerat voraussichtlich das Thema diskutieren. Dabei geht es im wesentlichen um zwei Dinge: die Höhe der Beiträge und wo diese Beiträge festgesetzt werden. Denn der Bundesrat hat im Frühjahr in Aussicht gestellt, lediglich 68 Mio Franken für die Exportunterstützung zu budgetieren und das ganze über eine Verordnung regeln zu wollen. Milchproduzenten und Bauernverband haben daraufhin schon öffentlich dahingehend Stellung bezogen, dass eine Erhöhung der Mittel und die Festsetzung der Beiträge im Gesetz nötig sei. Ersteres, um die Exporte zu sichern, letzteres, damit die Branchen etwas mehr Planungssicherheit über die zur Verfügung gestellten Mittel haben.
Hansjürg Jäger