Deshalb wurde eine landesweite Aufstallungspflicht für alle unternehmerischen Geflügelhaltungen verfügt, die Geflügelfleisch, Eier und andere Geflügelprodukte erzeugen.

Besondere Regeln gelten dem Landwirtschaftsministerium zufolge für Enten und Truthähne, die ab heute nur noch nach einer tierärztlichen Untersuchung transportiert werden dürfen. Solche Transporte müssen zudem den direkten Weg von beziehungsweise zu den jeweiligen Betrieben nehmen. Darüber hinaus haben die Entenhalter verschärfte hygienische Anforderungen zu erfüllen. Ausstellungen von Ziergeflügel und Wasservögeln sind bis auf weiteres verboten.

16'000 Enten getötet

Nach Angaben des Ministeriums werden die 16'000 Enten auf dem betroffenen Betrieb in der westlichen Provinz Flevoland von Mitarbeitern der niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) vorsorglich getötet. Ausserdem seien eine Schutzzone im Umkreis von 3 km sowie eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet worden. In diesem Gebiet dürfen keine Geflügel, Eier, Mist und Einstreu transportiert werden.

Das Verbot gelte auch für andere Tier und tierische Produkte, die aus Betrieben mit kommerzieller Geflügelhaltung stammten. In der Schutzzone sind dem Agrarressort zufolge vier weitere Geflügelbetriebe ansässig, deren Tiere nun auf die Krankheit untersucht würden. In der Überwachungszone wirtschafteten insgesamt 23 Geflügelbetriebe.

AgE