In diesem Sommer werden mehr SchweizerInnen die Ferien im eigenen Land verbringen, was sich auch auf den Platz auf Campingplätzen auswirken wird. Eine Alternative dazu ist das freie Campieren, das vor allem in den Bergen für viele einen bestimmten Reiz ausstrahlt. Nebst der rechtlichen Lage, die sich jeweils kantonal oder sogar auf Gemeindeebene unterscheidet, gibt es auch einige Verhaltensregeln, die der Camper beachten sollte.

Besonders während dieser ausserordentlichen Zeit ist die Einhaltung der Regeln wichtig. Dies bestätigt auch der Schweizer-Alpenclub auf Anfrage der BauernZeitung: «Mehr Leute könnte zu mehr Störungen und Spuren in der Natur führen, besonders in bekannten und beliebten Ausflugszielen. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein, wenn sich die Leute gut verteilen, sich an die Regeln halten und sich respektvoll verhalten.»

Die Rechtslage

Es gibt in der Schweiz keine einheitliche Regelung zum freien Campieren. Generell ist laut dem Schweizer-Alpenclub ein Notbiwak überall erlaubt, sowie die Übernachtung auf einem Privatgrundstück. Dabei ist es wichtig, den Grundstückbesitzer oder Landwirten vorher um Erlaubnis zu fragen. Um herauszufinden wem ein Stück Land gehört, kann man sich bei der Gemeinde erkundigen. Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze werden meist geduldet, solange man sich rücksichtsvoll verhält.

Die Kantone bzw. Gemeinden haben aber jeweils eigene rechtliche Bestimmungen. Es lohnt sich deshalb, sich vor jedem Ausflug bei der jeweiligen Gemeinde zu erkundigen, ob das freie Campieren dort möglich ist. Martin Künzle vom Schweizer-Alpenclub (SAC) betont zusätzlich, dass es wichtig ist, die Naturschutzgebiete auf kantonaler und kommunaler Ebene zu respektieren. Diese seien nicht, wie z.B. Jagdbanngebiete auf map.geo.admin.ch ersichtlich, aber meist vor Ort gut ausgeschildert. Die genaueren Informationen über die Schutzbestimmungen der einzelnen Naturschutzgebiete findet man auf den Geoportalen der Kantone.

Als Beispiel für die unterschiedlichen Regelungen nennt Künzle einzelne Gemeinden (Leuk, Zermatt, Vercasca-Tal), die ein Verbot für freies Campieren erlassen haben, sowie den Kanton Obwalden, wo das mehrmalige Übernachten am gleichen Ort (ausserhalb von Campingplätzen) per Gesetz verboten ist. Der TCS hat eine Übersicht über die kantonalen Regelungen erstellt.

 

Verboten!

Ein einheitliches, schweizweites Verbot gibt es für folgende Gebiete:

  • Naturschutzgebiete
  • Schweizerischer Nationalpark
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete
  • Wildruhezonen (während der Schutzzeit)
  • Allgemeines Betretungsverbot  

Eine nicht abschliessende Liste dieser Gebiete finden Sie hier.

 

Die Verhaltensregeln

Nebst den rechtlichen Bestimmungen soll man auch bestimmte Verhaltensregeln beachten, um sich selbst und die Natur zu schützen. Das beginnt schon mit der Wahl des Schlafplatzes. Während Auen- und Feuchtgebiete nicht geeignet sind, da dort oft seltene Pflanzen wachsen, kann man sein Lager oberhalb der Waldgrenze meist problemlos aufschlagen. Das Schlafplatz soll vor Steinschlag, Lawinen, Hochwasser und Gewittern geschützt sein und sich nicht zu nah an Fliessgewässern befinden.

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Die folgende Darstellung von SAC soll bei der Wahl des Schlafplatzes helfen. (Bild SAC)

Generell soll man die Natur und Wildtiere so wenig wie möglich stören und das Lager ohne Spuren zurücklassen. Es ist wichtig, keine Essensreste herumliegen zu lassen. Feuer sollte, wenn überhaupt, nur in bestehenden Feuerstellen gemacht werden. Hierbei muss unbedingt die Waldbrandgefahr beachtet werden. Auch im Gebirge sollte man die Weidetiere und das Land der Landwirte respektieren und Abstand halten. 

 

Das Wichtigste in Kürze

  1. Biwakplatz richtig wählen
  2. Störungen vermeiden
  3. Kein Essen rumliegen lassen
  4. Feuer nur in bestehenden Feuerstellen machen
  5. Nichts ausser Fussspuren hinterlassen

Mehr Informationen finden Sie auf der Website von SAC und in ihrem Merkblatt zum Campieren und Biwakieren.