Die Gemeindeversammlung von Seegräben ZH hat am Dienstagabend mit 81:70 Stimmen die «Verordnung über die Bewilligung von grossen Veranstaltungen» genehmigt. Dies berichten verschiedene Medien. Die Verordnung richtet sich gegen den Juckerhof. Dieser Erlebnisbauernhof ist mit seinen Aktivitäten rund um den Kürbis und mit dem Strohfestival beliebt und ein Publikumsmagnet. Das entsprechende Verkehrsaufkommen führt in der Gemeinde Seegräben  zu Parkplatzproblemen.

Bewilligungspflicht ab 200 Personen

Die neue Poizeiverordnung Seegräbens enthält 16 neue Artikel, welche die bisherige Verordnung der Gemeinde präzisieren. Neu ist eine Bewilligungspflicht für Anlässe vorgesehen, an denen 200 Personen pro Tag oder mindesens 500 Personen während der ganzen Veranstaltung teilnehmen. Die Umsetzung der neuen Verordnung dürfte sich schwierig gestalten. Der Juckerhof befindet sich in der geschützten Kernzone der Gemeinde Seegräben, in der Landwirt-
schaftszone sowie  im Bereich der Schutzverordnung für den Pfäffikersee. «Diese Konstellation birgt Stoff für Konflikte», sagt Martin Jucker (BauernZeitung vom 21. März). Deshalb habe der Kanton Zürich 2008 einen kantonalen Gestaltungsplan über den Hof erlassen. «Das ist das Gesetz, an das wir uns halten müssen».

Verlagerung von Aktivitäten nach Rapperswil-Jona

Die neuen Bestimmungen stünden teilweise im Widerspruch zum Gestaltungsplan, sagt Martin Jucker. Und es sei unklar, welche Bestimmungen Vorrang hätten. Jene des Gestaltunsplans oder jene der Polizeiverordnung.

Bis zu einem gewissen Grad trägt der Juckerhof der Kritik aus Seegräben bereits jetzt Rechnung. So findet etwa die publikumsträchtige Schweizermeisterschaft im Kürbiswägen am 5. Oktober auf dem  von den Juckers gerführten Bächlihof in Rapprswil-Jona SG statt.

BauZ