Ziel der Revision des Lebensmittelrechts sei es einerseits, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und andererseits das Schweizer Gesetz an jenes der EU anzugleichen. So würden Handelshemmnisse abgebaut, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung

Hof- und Weidetötung in Zukunft möglich

Im Zuge dieser Revision wird auch die Tötung, das heisst das Betäuben und Entbluten von Tieren auf dem Herkunftsbetrieb ermöglicht und geregelt. Mit der Tötung auf der Weide oder dem Herkunftsbetrieb soll unnötiger Stress durch den Transport und eine ungewohnte Umgebung vermieden werden. 

Hygienische Schlachtung in der Nähe

Die Schritte nach der Tötung seien in einem nahegelegenen, bewilligten Schlachtbetrieb durchzuführen. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schlachtvorgang unter hygienischen Bedingungen erfolgt. 

Hinweis für Gentech-freie Lebensmittel

Lebensmittel tierischer Herkunft tragen neu das Kennzeichen «GVO-frei» (ohne gentechnisch veränderte Organismen), wenn den Tieren keine gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind. 

Mit der neuen Kennzeichnung sollen Konsumentinnen und Konsumenten eine gezielte Wahl treffen können. 

Bewilligungsverfahren nach Vorbild der EU

Weiter wird laut Mitteilung das Bewilligungsverfahren für durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellte Stoffe – wie Enzyme für die Lebensmittelproduktion – dem EU-Verfahren angepasst.

Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe

Die Höchstwerte für Nährstoffe, die wie z. B. Zink bei zu hoher Dosierung der Gesundheit schaden können, wurden für Lebensmittel stark gesenkt. Bei unkritischen Stoffen wie z. B. Vitamin B1 gibt es hingegen keine Höchstwerte mehr. 

Batterieeier besser kennzeichnen

In der Schweiz verbotene Produktionsmethoden wie z. B. die Haltung von Hühnern in Batterien müssen in Zukunft auf dem betreffenden Produkt im gleichen Sichtfeld gekennzeichnet werden, wie die Sachbezeichnung.  

 

Reaktionen

Konsumentenschutz: Bewusste Täuschung des Konsumenten

Aus Sicht des Schweizerischen Konsumentenschutz ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Vermerk «Ohne GVO» eine bewusste Täuschung des Konsumenten. Schliesslich gelte dies nach der geltenden Definition nur für die verwendeten Futterpflanzen. Von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnene Futtermittelzusätze seien damit immer noch möglich.

STS: Insgesamt zufrieden

Generell zeigt sich der Schweizer Tierschutz STS zufrieden mit den verschiedenen Anpassungen des Lebensmittelrechts. Beispielsweise sei die muttergebundene Kälberaufzucht, deren Milch neu legal verkauft werden kann, ein Meilenstein für die Förderung einer tiergerechten Haltung.
Für die Weideschlachtung verlangt der STS strengste Vogaben und Kontrollen. 

Bio Suisse: Mehr Tierwohl, bessere Fleischqualität

Mit der Entscheidung des Bundesrates habe man nach zehnjähriger Vorarbeit einen Meilenstein erreicht, schreibt Bio Suisse. Mit der Hof- und Weidetötung könne man den Tieren Stress ersparen, was dem Tierwohl und der Fleischqualität zu Gute komme. 

Das Forschungsinstitut für Biologischen Landbau FiBL arbeitet an einem Merkblatt zur korrekten Durchführung von Hof- und Weidetötungen. 

Bio Suisse hofft laut Mitteilung, dass diese Schlachtungsmethode in Zukunft auch für weitere Tiergattungen wie Kleinwiederkäuer, Schweine und Geflügel erlaubt wird. 

Mehr Informationen von Bio Suisse zur Hof- und Weidetötung: Bioaktuell