Food Waste ist in der Schweiz ein grosses Problem. Mindesthaltbarkeits-Daten sind ein Teil davon, jedenfalls, wenn man es damit allzu genau nimmt. So sind Lebensmittel häufig auch nach Erreichen dieses Datums noch geniessbar.

Verdorbenes erkennt man schnell

Gerade Milchprodukte sind laut Emmi oft über das Mindesthaltbarkeits-Datum hinaus bedenkenlos konsumierbar. Darauf soll der Hinweis «oft länger gut» auf der Verpackung aufmerksam machen.

Um herauszufinden, ob etwas verdorben ist, wird Folgendes empfohlen:

  • Sieht das Produkt noch so aus, wie es sollte?
  • Riecht es noch so, wie es sollte?
  • Schmeckt es so, wie es sollte?

Wenn alle Fragen mit Ja beantwortet werden können, steht dem Genuss nichts mehr im Wege. Schimmel, einen ranzigen Geruch oder veränderten Geschmack stellt man meist schnell fest. Ausserdem seien kleine Mengen verdorbener Milchprodukte nicht bedenklich.

Was soll das Mindesthaltbarkeits-Datum überhaupt?

Am besten überprüft man den Zustand von Lebensmitteln also selbst, statt sich auf ein Mindesthaltbarkeits-Datum zu verlassen. Weglassen will man die Datumsangabe aber nicht, denn sie stellt laut Emmi eine Qualitätsgarantie dar: bis zu diesem Zeitpunkt kann der Hersteller für die Einwandfreiheit garantieren.

Anders sieht es mit Verbrauchsdaten aus (»zu verbrauchen bis»). Diese seien ein «wichtiger Sicherheitsindikator» für verderblichere Ware und daher anders zu handhaben als Mindesthaltbarkeits-Daten.

 

Zuerst der Rahmkäse

Beim Ausrüsten der Verpackungen mit dem «oft länger gut»-Hinweis in Zusammenarbeit mit «Too Good To Go» geht Emmi schrittweise vor. Als erstes werden die Verpackung des Luzerner Rahmkäses  und der veganen Beleaf-Produkte angepasst. 

Da die Herstellung von Verpackungen mehrere Monate Vorlaufzeit brauche, folgen «sobald als möglich» Birchermüesli und weitere Frischprodukte. Im Herbst kommt dasselbe für Fondue und es werden weitere Produkte dafür geprüft.