Zwei neue Verordnungen – die Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) und eine interdepartementale Verordnung des WBF (Eigenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) und des UVEK (Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) – werden am 1. Januar 2020 in Kraft treten und die heutige Pflanzenschutzverordnung (PSV) ablösen. Mit dem neuen Regelwerk werden insbesondere Massnahmen zur Prävention der Einschleppung und Verbreitung von Quarantäneorganismen mit strengeren Bestimmungen und neuen Instrumenten gestärkt.
Feuerbrand kein Quarantäneschädling mehr
Feuerbrand erfüllt aufgrund der Verbreitung des bakteriellen Erregers hierzulande die Kriterien für die Regulierung als Quarantäneorganismus nicht mehr. Quarantäneorganismen gelten als besonders gefährliche Schadorganismen, die grosse wirtschaftliche, soziale und ökologische Schäden anrichten können. Sie treten nicht oder nur lokal in der Schweiz auf und müssen mit Massnahmen getilgt oder eingedämmt werden. Sie sind deshalb melde- und bekämpfungspflichtig.
Der Feuerbrand wird künftig nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig sein – ausser im Schutzgebiet Wallis. Aufgrund seiner bereits weiten Verbreitung in der Schweiz kann der Erreger nicht mehr als Quarantäneorganismus eingestuft werden. Deshalb wird sich der Bund beim Management des Feuerbrands auch nicht mehr finanziell beteiligen – ausgenommen sind die Produktion und der gewerbliche Handel von befallsfreiem Pflanzengut sowie Härtefälle.
Das Pflanzgut von Feuerbrand-Wirtspflanzen wird im gewerblichen Handel (Pflanzenpass, Pflanzengesundheitszeugnis) jedoch weiterhin frei von Feuerbrand sein müssen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Schrittweiser Wechsel
Um einen abrupten Wechsel im Jahre 2020 zu vermeiden, befasst sich zurzeit eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung von verschiedenen Szenarien für einen schrittweisen Wechsel der Regelung dieses gefährlichen Erregers.