Die Debatte sei zeitweise emotional gewesen, schreibt Keystone-SDA. Umstritten war bei der Änderung des Gewässerschutzgesetzes das Wort «relevant». Schliesslich blieb es dabei, dass bei massgeblichen Grenzwerten für die Überprüfung einer Zulassung der fragliche Wirkstoff und seine Abbauprodukte in Betracht bezogen werden sollen. So sei das Trinkwasser gut genug geschützt, da Abbauprodukte als relevant gelten, wenn zu wenig über ihre Auswirkungen bekannt ist.
Keine verbindlicheren und griffigeren Bestimmungen
Wie bereits am 2. Dezember konnte auch in dieser Debatte die Vorlage aus Zeitgründen nicht zu Ende beraten werden. Die meisten Minderheitsanträge für verbindlichere und griffige Bestimmungen sind laut SDA aber abgelehnt worden.
Risikoreduktion durch Pflanzenschutzmittel bleibt
Geblieben ist die Bestimmung, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2070 um 50 Prozent gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015 reduziert werden sollen. Ist absehbar, dass das nicht gelingt, muss der Bundesrat handeln.
«Angemessene» Reduktion bei Nährstoffverlusten
Die Vorlage nennt in ihrer jetzigen Form keine konkreten Reduktionsziele für Phosphor und Stickstoff. Wie schon der Ständerat lehnte auch der Nationalrat den Vorschlag ab, die Verluste bis 2030 um 10 und bis 2030 um 20 Prozent zu senken.
Ebenfalls abgelehnt wurde, dass hierbei neben der Landwirtschaft auch andere Anwender und Verursacher berücksichtigt werden sollen.
Bis 2035 Zuströmbereiche bezeichnen
Angenommen wurde der Einzelantrag, dass Kantone bis 2035 für den Trinkwasserschutz Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen von öffentlichem Interesse bezeichnen müssen.
Offenlegungspflicht zugestimmt
Der Nationalrat hat in den Absenkpfad zusätzlich eine Offenlegungspflicht aufgenommen: Wer Dünger und Futtermittel in Verkehr bringt, muss dem Bund Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe melden. Dies soll darauf hinwirken, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.
SBV: Z. T. sehr problematisch
Zwar begrüsst der Schweizer Bauernverband SBV, dass der Absenkpfad eine Antwort auf die aus seiner Sicht zu extremen Pflanzenschutz-Initiativen ist. Einige Beschlüsse des Nationalrats seien aber «sehr problematisch»: «Beispielsweise kann die Vorlage massive Auswirkungen auf die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln auf den rund 120'000 ha Landwirtschaftsland haben, das in Zuströmbereichen von Grundwasserfassungen liegt», schreibt der SBV. Diese Flächen liegen meist in den besten Acker- und Gemüsebauregionen der Schweiz. Der SBV erwarte, dass der Ständerat nochmal über die Problematik der Zusträmbereiche diskutiert.
Umweltorganisationen: Richtige Richtung
Bird Life, Pro Natura, WWF und Greenpeace begrüssen die Verbesserung des Trinkwasserschutzes, der das Parlament zugestimmt habe. «Dies ist ein guter erster Schritt, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns«, heisst es in einer Mitteilung. Die drängenden Herausforderungen müssten nun auch mit der AP 22+ angegangen werden.
Den Ausgang der Debatte zu den Nährstoffverlusten bezeichnen die Verbände als «Minimallösung». Immerhin werde aber die Transparenz dank der Offenlegungspflicht verbessert.