Man wolle mit Fake News rund um die Pestizidverbots-Initiative (PVI) aufräumen, heisst es in einer Mitteilung der Kleinbauern-Vereinigung (VKMB). Denn die Stimmbevölkerung solle aufgrund von korrekten Fakten abstimmen können und es seien teilweise «haarsträubende Falschaussagen» zu hören, wird VKMB-Präsident Kilian Baumann zitiert. Tatsächlich sind die Aussagen der VKMB deutlich anders, als aus dem Lager der Gegner zu hören ist: 

1. Die PVI verbessert die Lebensmittelversorgung der Schweiz

Dank pestizidfreier Produktion liessen sich Biodiversität und fruchtbare Böden bewahren und damit die Versorgung sichern, was die Schweiz weniger abhängig von Importen machen würde, so die VKMB. Bis das Pestizidverbot 2031 in Kraft trete, sei auch in der ökologischen Landwirtschaft dank gezielter Förderung mit vergleichbaren Erträgen zu rechnen, wie in einer Produktion mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Zudem fordere man eine Reduktion des Food Wastes, wodurch weniger weggeworfen werden soll.

2. Bio-Lebensmittel werden günstiger

Laut der Kleinbauern-Vereinigung werden die Preise für ökologisch produzierte Schweizer Lebensmittel durch die PVI nicht steigen – im Gegenteil, ökologische bzw. Bio-Lebensmittel sollen in 10 Jahren weniger kosten als heute und «endlich für alle erschwinglich» sein. Dies aus drei Gründen:

  • Die hohen Margen der Detailhändler im Bio-Bereich würden fallen.
  • Herstellungs- und Vertriebskosten würden dank gezielter Förderung reduziert.
  • Folgekosten durch negative Auswirkungen der Produktion auf die Umwelt würden wegfallen.

3. Ein Ja zur PVI würde Bäuerinnen und Bauern helfen

Eine Annahme der PVI wäre zugunsten der Landwirtschaft, so die Mitteilung weiter:

  • Ertragreiche Böden, Biodiversität und intakte Natur blieben erhalten.
  • Die Gesundheit von Bauernfamilien und ihrer Mitarbeitenden wäre besser geschützt.
  • Alle Akteure – auch Gewerbe, Private und die öffentliche Hand – werden in die Pflicht genommen.
  • Dank der Importklausel wäre die Schweizer Landwirtschaft geschützt, «sogar noch besser, als mit der momentanen Gesetzgebung», sind die Kleinbauern überzeugt. 

 

Gründe für ein bäuerliches Ja

Die Kleinbauern-Vereinigung hat im Rahmen ihrer Kampagne für die Pestizidverbots-Initiative 10 Gründe für ein bäuerliches Ja zusammengestellt. 

 

4. Es gäbe keinen Bio-Zwang

Ohne synthetische Pflanzenschutzmittel zu produzieren, sei nicht mit Bio gleichzusetzen, stellt die VKMB klar. Verboten werden sollten jene synthetischen Wirkstoffe, die nachweislich die Umwelt belasten oder die Gesundheit von Mensch und Tier schädigen. Es gehe um den Schutz der Gesundheit, weitere Bio-Standards müssten nicht erfüllt werden. Daher werde es auch bei einer Annahme weiterhin die Auswahl geben zwischen unterschiedlich produzierten Lebensmitteln.

5. Biozide und Desinfektionsmittel wären nicht betroffen

Von den Gegner der PVI wurde mehrmals mit der Lebensmittelsicherheit argumentiert, die wegen des Wegfalls von in der Verarbeitung eingesetzten Bioziden und Desinfektionsmitteln nicht mehr gewährleistet werden könne (z. B. im «Swiss-Food-Talk» von Bayer und Syngenta oder in einer Studie der Uni St. Gallen).

Nahrungsmittelzusätze wie Nitritpökelsalz, Biozide oder Desinfektionsmittel wären von der PVI nicht betroffen, argumentiert hingegen die VKMB. Ausserdem gebe es bereits eine bestens funktionierende Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln inklusive Qualitäts- und Haltbarbkeitsanforderungen. Rein ästhetische Anforderungen sollen gelockert und damit Food Waste verhindert werden. 

6. Tierarzneimittel wären nicht betroffen

Auch das Argument der Tiergesundheit ist für die Kleinbauern-Vereinigung nicht wasserdicht, denn Insektizide in der Tierarznei wie z. B. Mittel zur Fliegenbekämpfung, seien ebenfalls nicht von einem Pestizidverbot betroffen. 

7. Die Alp- und Bergwirtschaft wären marginal betroffen

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband sieht die landwirtschaftliche Nutzung der Alpen und Bergregionen vor allem durch die Trinkwasser-Initiative gefährdet, hält aber die PVI wegen internationaler Abkommen nicht für Umsetzbar. In den sensiblen Gebieten in höheren Lagen sei es sehr sinnvoll, auf ökologische Methoden wie etwas das Ausstechen von Blacken zurückzugreifen, findet die VKMB. Die Alp- und Berglandwirtschaft sei im Übrigen nur marginal von der PVI betroffen und das Beispiel Puschlav, wo über 90 Prozent der LN biologisch bewirtschaftet wird.

8. Das Pestizidverbot liesse sich WTO-konform umsetzen

Auflagen zum Schutz der Biodiversität und der Gesundheit der Bürger seien sowohl in den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU als auch in den WTO-Bestimmungen vorgesehen, schreibt die VKMB. Daher sei die PVI auch im Bezug auf internationale Abkommen umsetzbar, denn dank der Importklausel sei ein neutraler Wettbewerb ohne Diskriminierung garantiert. 

Bedenken bestehen noch zur Verfassungstauglichkeit, sagt ein Agrarrechtler. 

 

Bio verwendet keine synthetischen Pflanzenschutzmittel

Die Definition von «synthetischen Pestiziden» gibt viel zu reden. «Die Bio-Landwirtschaft verwendet keine synthetischen Pestizide», stellt die Kleinbauern-Vereinbarung klar. Nicht-synthetische Wirkstoffe wie Kupfer würden weiter in viel kleineren Mengen eingesetzt, als in anderen Produktionssystemen. Auch problematische PSM mit Bio-Zulassung sollten dank gezielter Forschung weiter reduziert werden, so die VKMB.