Die Melde- und Bekämpfungspflicht für Feuerbrand hat sich mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung geändert. Seit dem 1. Januar 2020 gilt Feuerbrand als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus. Damit ändern die Pflichten und Zuständigkeiten, nicht aber die Dramatik. Feuerbrand ist nach wie vor ein gefährliches Bakterium, das die wirtschaftliche Kernobstproduktion und schützenswerte Hochstammanlagen und…
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