Wie die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) am Freitag mitteilte, ist der Jungluchs vor einigen Tagen südlich von Malters in die Freiheit entlassen worden. Das Tier war im Oktober 2018 mehrmals in Malters gesichtet worden und hatte sich schliesslich vor einem Waschkücheneingang versteckt. Dort war es von der Wildhut eingefangen worden.
Luchse seien streng geschützt, teilte die Dienststelle Lawa weiter mit. Die Fürsorge für das Jungtier gehöre deswegen zu ihren Pflichtaufgaben.
Im Tierpark überwintert
Der Luchs wurde im Tierpark Goldau untergebracht. Die Aufzucht eines in der Wildnis eingefangenen Tiers sei schwierig, teilte die Dienststelle Lawa mit. Sei sei in diesem Falle aber ohne Zwischenfälle verlaufen, so dass eine Wiederauswilderung möglich gewesen sei.
Der Jungluchs ist in einem Alter, in dem er auch unter normalen Umständen selbständig in der freien Wildbahn überleben müsste. Eine Wiederauswilderung berge aber verschiedene Gefahren, teilte die Dienststelle Lawa mit.
Dazu gehörten territoriale Konflikte mit anderen Luchsen, fehlender Jagderfolg oder der Strassen- und Schienenverkehr. Die Auswilderung könne aus ökologischer Sicht nur als einen Erfolg bezeichnet werden, wenn der Jungluchs in freier Wildbahn überlebe und sich fortpflanze.
Noch keine grosse Beute gemacht
Um zu wissen, wie der Jungluchs sich durch das Leben schlägt, wurde er mit einem Sender ausgestattet. Gemäss den Aufzeichnungen zeige er ein normales Aktivitätsmuster, teilte die Dienststelle mit. Er erkunde seinen neuen Lebensraum. Der Riss eines grösseren Säugetiers sei ihm aber offenbar noch nicht gelungen.
Wildtierbiologisch wäre eine erfolgreiche Auswilderung des Luchses besonders wertvoll. Das Tier weist nämlich genetische Spuren der Jura-Population auf. Eines der Eltern- oder Grosselterntiere stamme aus dem Jura, heisst es in der Mitteilung. Es sei das erste Mal, dass in der Luchs-Population der Alpen genetische Spuren eines Jura-Luchses festgestellt worden sei.