Während der Brutzeit der Vögel sowie während der Geburtszeit von anderen Wildtieren sollen Hundehalter beim Spazieren besonders aufpassen. Hunde sollen nicht unkontrolliert unterwegs sein, wie der Kanton Bern in einer Mitteilung schreibt.

Streunende oder unkontrollierte Hunde stressen oder töten oft Wildtiere, heisst es weiter. Brütende Vögel oder mit der Aufzucht beschäftigte Säugetiere werden dabei vertrieben und verdrängt. Der Bestand der Population könne dadurch langfristig gefährdet werden.

Die Behörden mahnen die Hundehalter, die Verhaltensregeln, Gebote und Leinenpflicht (wo verordnet) einzuhalten.

 

Hundegesetz des Kanton Bern

Das Hundegesetz des Kanton Bern schreibt an folgenden Orten eine Leinepflicht vor: auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, auf Weiden mit Nutztieren, im Naturschutzgebiet oder an von Gemeinden bezeichneten Orten. Naturschutzgebiete sind im Kanton immer mit speziellen Hinweis- oder Informationstafeln gekennzeichnet.