Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma, die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt.
Der Bundesrat will diese Mehrheitsbeteiligung des Bundes nun im Tierseuchengesetz verankern, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch schreibt. Er hat dafür die Botschaft zur Anpassung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Gleichzeitig soll mit der Revision die Steuerung und Kontrolle geregelt werden.
Datenschutz genauer regeln
Der Bundesrat nutzt zudem die Gelegenheit, das Tierseuchengesetz in weiteren Punkten zu aktualisieren. So sollen etwa die Bestimmungen zu den Informationssystemen, welche im Veterinärbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit verwendet werden, den heutigen Ansprüchen an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden.
Konkret sollen Informationssysteme mit besonders schützenswerten Daten neu im Gesetz aufgeführt werden. Zudem soll klar festgelegt werde, welche Behörden und Personen zu welchem Zweck die Daten in den Informationssystemen online bearbeiten oder abrufen dürfen.
Kriterien zu Subventionen präzisieren
Weiter werden die Bestimmungen zum nationalen Überwachungsprogramm aktualisiert. Heute legen das BLV und die Kantone gemeinsam das Programm für die Überwachung des schweizerischen Tierbestandes fest. Neu sollen etwa die Kriterien für die bereits heute vorgesehenen Abgeltungen an die Kantone präzisiert werden.
Schliesslich sollen die Strafbestimmungen punktuell revidiert werden. So kann der Bundesrat etwa gegen die Verschleppung von Seuchen bei der Berufsausübung, insbesondere beim gewerbsmässigen Viehhandel, tierseuchen-polizeiliche Vorschriften erlassen. Wer solchen zuwiderhandelt, wird bestraft. Die maximale Busse bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen soll zudem gemäss Botschaft von 20'000 auf 40'000 Franken erhöht werden.
Erweiterung im Landwirtschaftsgesetz
Die Tierverkehrsdatenbank hat gemäss dem BLV in den vergangenen Jahren auch in der Agrarpolitik eine gewisse Bedeutung erhalten. Die in der Tierverkehrsdatenbank gespeicherten Bewegungsdaten für gewisse Tiere dienen gemäss Botschaft zum Beispiel sowohl der Berechnung der tierbezogenen Direktzahlungen als auch statistischen Zwecken. Daher soll die Bearbeitung der Daten aus der Tierverkehrsdatenbank für agrarpolitische Zwecke auch ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden.
Bevor der Bundesrat die Änderung des Tierseuchengesetzes im März 2018 in die Vernehmlassung geschickt hatte, liess er die Rolle des Bundes überprüfen. Diese Überprüfung ergab, dass der Betrieb der Datenbank bei der Identitas AG belassen werden und der Bund im bisherigen Umfang Mehrheitsaktionär bleiben soll.