Wird nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält der Betrieb keinen Platz auf der Liste, heisst es in einer Mitteilung von Braunvieh Schweiz. Eine Kuh mit Mastitis, eine weitere Besamung oder ein frühzeitiger Abgang reichen somit als Ausschlussgrund aus. Gleichzeitig hält der Zuchtverband fest, dass die Kombination aus Produktion, Fruchtbarkeit und Eutergesundheit wesentlich zur Wirtschaftlichkeit einer Herde…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 1 Minute
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.