Wie die nationale Nachrichtenagentur berichtet, hat der St. Galler Kantonsrat Anpassungen im Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative gutgeheissen. Die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» wurde gemeinsam von Pro Natura, WWF und den St. Galler Jägern lanciert und richtet sich unter anderem gegen Stacheldrahtzäune und Zäune im Wald, um Wildtiere zu schützen. Da die Initiative im Kantonsrat keine Mehrheit fand, wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Allerdings wurde der Gegenvorschlag in der ersten Lesung in der Februarsession derart abgeschwächt, dass eine Volksabstimmung höchstwahrscheinlich wurde. Nun hätte der Kantonsrat einen Konsens für den entscheidenden Punkt gefunden, berichtet Keystone-sda. Im Februar war knapp entschieden worden, die Sömmerungsgebiete vom Stacheldrahtverbot auszunehmen. Damit wären allerdings die Gebiete nicht dabei, in denen die meisten Wildtiere leben, hiess es damals im Rat.
In Sömmerungsgebieten weiterhin Stacheldraht erlaubt
Der Kompromissvorschlag, auf den sich der St. Galler Kantonsrat nun geeinigt hat, sieht nun vor, dass das Stacheldrahtverbot im ganzen Kantonsgebiet gelten soll – mit einer Ausnahme: Auf Rindviehweiden in Sömmerungsgebieten dürfte weiterhin Stacheldraht verwendet werden. Sobald dort aber keine Tiere mehr weiden würden, müsse der Draht abmontiert und auf den Boden gelegt werden. Eine weitere Anpassung beinhaltet die Frist-Verkürzung für den Auf- oder Abbau von mobilen Zäunen, die noch nicht oder nicht mehr gebraucht werden.
Volksabstimmung wird abgesagt
Mit diesen Anpassungen im Gegenvorschlag dürfte eine Volksabstimmung zur Tierleid-Initiative abgesagt werden. Das Initiativ-Komitee hat angekündigt, ihr Volksbegehren bei dieser Ausgangslage zurückzuziehen.