Die Polizei nahm Anfang 2020 einen 57-jähriger Schweizer vorläufig fest, da er seine Tiere miserabel gehalten hat. Zum Fall wurde ein Strafverfahren eröffnet. (Wir berichten). Das Lokalfernsehen TeleM1 lud Alda Breitenmoser, vom Aargauer Veterinärsdienst, den Nachbarn des Tierquälers Martin Bhend und Präsident des Aargauer Bauernverband, Alois Huber zum Gespräch ein.
Tote Tiere und Verwesungsgeruch
Der Fall in Oftringen war den Behörden schon seit mehreren Jahren bekannt. Der Nachbar Martin Bhend, erzählt in der Sendung, dass die Nachbarn sich immer wieder bei der Polizei und beim Veterinärsamt gemeldet hätten. Seit der Vater des Tierhalters verstarb, hätte sich die Situation drastisch verschlechtert. So habe der Tierhalter immer mehr Tiere gekauft. Zu einem Zeitpunkt hätten 121 Hühner, 40 Schafe und 9 Ziegen auf engstem Raum gelebt. Die Tiere seien vom Halter unterversorgt worden und hätten immer wieder versucht abzuhauen. Dabei verhängten sich Schafe in Zäunen. Auch bemerkten die Nachbarn immer wieder tote Tiere und Verwesungsgeruch. Auf die Meldungen an das Veterinärsamt hätte Bhend keine Reaktionen erhalten.
Der Veterinärsdienst arbeitet den Fall auf
Alda Breitenmoser vom Aargauer Veterinärsdienst bestätigt, dass der Fall den Dienst bekannt war. Es wurden acht unangemeldete Kontrollen beim Tierhalter gemacht, fünf Mal kam es zur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Bei den Kontrollen hätten sie aber nicht so starke Mängel gefunden, dass ein Tierhalteverbot in Frage gekommen wäre, wie Breitenmoser in der Diskussionssendung ausführt. Der Fall werde nun aufgearbeitet, "um herauszufinden, wo es Punkte gibt, wo man besser hinschauen sollte", wie Breitenmoser sagt.
Kontrollen in der Landwirtschaft sind strenger
Der Präsident des Bauernverbands sprach von einer Lücke bei privaten Tierhaltern. Oft gingen kleine Betriebe an die nächste Generation weiter, welche nicht so viel Ahnung von der Tierhaltung hätten. Es gäbe zwar einen Sachkundeausweis, welchen die Halter ab einer gewissen Anzahl Tiere haben müssten, aber ob dieser dann auch gemacht werde, sei dahingestellt. Bei den privaten Haltern gebe es weniger gesetzliche Möglichkeiten, um gegen sie vorzugehen. Bei Landwirten könne man etwa Direktzahlungen kürzen, wenn der Tierschutz nicht eingehalten werde. Auch bei den Kontrollen sei der Spielraum in der Landwirtschaft grösser.