Ein neuer Bericht im Auftrag des Bundes zeigt laut Mitteilung auf bei welchen Produkten eine Deklaration der Herstellungsmethode in Zukunft «Pflicht werden könnte». Basierend auf diesen Empfehlungen soll nun bis Ende Jahr eine bessere Deklaration für Stopfleber (Foie gras), Froschschenkel nicht betäubter Frösche sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnene Reptilienlederprodukte ausgearbeitet werden.

Kein Schutz für Schweizer Fleisch

In einer Mitteilung zeigen sich der Schweizer Bauernverband SBV, der Schweizer Tierschutz STS und die Fédération romande des consommateurs FRC gar nicht zufrieden mit dem Beschluss des Bundesrates. Gerade vor dem Hintergrund weiterer Grenzöffnungen und Freihandelsabkommen seien die Vorschläge «völlig ungenügend». 

Man wolle das nach Schweizer Tierschutzrecht produzierte Fleisch nicht vor Billigimporten schützen, schlussfolgern die Verbände. Sie hätten eine konsequente Verschärfung der Deklarationspflicht insbesondere beim Fleisch erwartet. 

Zu Schwer durchzusetzen oder zu definieren

Tatsächlich steht im Bericht, man werde die Deklarationspflicht in folgenden Bereichen «nicht weiterverfolgen»: 

  • Betäubungsloses Schlachten
  • Nicht artgerechte Wiederkäuerfütterung
  • Industrielle Tierhaltung
  • Wolle von mit dem Mulesing-Verfahren, d.h. ohne Schmerzausschaltung behandelten Schafen
  • Lebendrupf von Daunen und Federn

Argumentiert wird hier vor allem mit der schwierigen Durchsetzung und Problemen bei der Definition von Begriffen wie «artgerecht» oder «tierquälerisch»

Keine Antwort auf die Massentierhaltungsinitiative 

Jährlich würden über 20'000 Tonnen Fleisch importiert – mehrheitlich aus industrieller Massentierhaltung. Da die bundesrätlichen Vorschläge keine Massnahmen zur besseren Deklaration von Importfleisch vorsehen, sind sie keine Antwort auf die Forderungen der Massentierhaltungsinitiativen und die Erwartungen der Konsumenten, kritisieren die Verbände. 

Verbotene Herstellungsmethoden müssen deklariert werden

Sie fordern ein Obligatorium für die Deklaration von Produkten, die mit nach der Schweizer Gesetzgebung verbotenen Methoden hergestellt worden sind. Z. B.:

  • «Aus in der Schweiz nicht zugelassener Massentierhaltung»
  • «Mit in der Schweiz nicht zugelassenen schmerzhaften Eingriffen am Tier produziert»
  • «Mit in der Schweiz verbotenen Tötungsmethoden erzeugt» 
  • «Mit in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln produziert»

Das Fernziel des Bundesrats geht in diese Richtung: Bis im Juni 2021 soll eine «Vorprüfung» erfolgen, ob Produkte von ohne Betäubung kastrierten Schweinen und mit in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln möglich wäre. 

Minimalstandards im Bereich Tierschutz

Weiter fordert man für «besonders heikle Anliegen im Bereich Tierschutz» vom Bundesrat Minimalstandards, die – zusammen mit einem glaubwürdigen Kontrollsystem für die Kontrollarbeit der Behörden – tierschutzwidrige Importe in die Schweiz verhindern sollen. Laut einer Analyse des FRC funktioniere das heutige System nämlich mangelhaft, worauf der neue Bericht aber nicht eingegangen sei. 

«Mehr Freihandel ist nur mit einer massiven Verschärfung der Deklaration bei importierten Nahrungsmitteln und strengen Tierwohl-Minimalstandards zu haben», schreiben SBV, STS und FRC.

 

Beweislast soll umgekehrt werden

Der Bericht «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» schlägt vor, die Beweislast bei Importprodukten umzukehren: Das heisst, Wer in der Schweiz ausländische Produkte auf den Markt bringt, müsste dann darlegen können, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden. Damit könnte das Problem des personellen und finanziellen Mangels, das im Bericht als Hindernis beschrieben wird, umgangen werden. 

Ob das möglich ist, soll bis Ende Jahr geprüft werden.