Dass eine Zunahme der Tierschutzverfahren verzeichnet werden kann, ist für die Stiftung Tier im Recht (TIR) eine gute Nachricht. Seit 20 Jahren steigt diese Zahl, was darauf hindeute, dass der Vollzug des Tierschutzgesetzes generell ernst ernster genommen werde, heisst es in einer Mitteilung

Grosse kantonale Unterschiede

Sowohl bei der absoluten Anzahl der Tierschutzverfahren als auch bezogen auf die Einwohnerzahlen gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen. Absolut gab es die meisten Verfahren in den Kantonen Zürich (314), Bern (310) und Aargau (184).

Pro 10'000 Einwohner gab es 2019 im Kanton Zürich aber weniger Verfahren als im kantonalen Durchschnitt, der bei 2,19 Fällen pro 10'000 Einwohner liegt. Diese Liste führt der Kanton Glarus an, gefolgt von Graubünden, Luzern, St. Gallen und Solothurn.

Am häufigsten Heimtiere betroffen

51 Prozent der registrierten Tierschutzverfahren betrafen Heimtiere, gefolgt von Nutztieren mit knapp 32 Prozent. Bei den Versuchstieren vermutet die TIR eine grosse Dunkelziffer. 

 

Meist Hunde oder Rindvieh

Mit deutlichem Abstand gab es 2019 am meisten Verfahren wegen Tierschutzverstössen gegen Hunde. An zweiter Stelle folgt das Rindvieh.

 

Das mögliche Strafmass wird selten ausgereizt

Die TIR kritisiert, dass Verstösse gegen das Tierschutzgesetz häufig nur milde bestraft werden. In der Mitteilung ist von Bagatellisierung die Rede. Möglich wären Bussen bis zu 20'000 Franken für Übertretungen und bei Vergehen bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen mit bis zu 180-fränkigen Tagessätzen. 

Mängel bei den Kantonen

Inhaltlich habe der Tierschutzstrafvollzug Schwierigkeiten mit der Unterscheidung zwischen Tierquälerei und anderen Widerhandlungen gegen das Tierschutzrecht. Auch übermitteln nicht alle Kantone laut TIR ihre Daten zum Tierschutzstrafvollzug dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), was zu einer hohen Dunkelziffer führe. Solche Mängel seien seltener in Kantonen, wo spezielle Vollzugsstrukturen und kompetente Fachstellen geschaffen wurden. 

Die vollständige Analyse und weitere Unterlagen dazu finden Sie hier. 

 

Bedürfnisse der Schafe werden unterschätzt

Im Rahmen der diesjährigen Analyse hat sich die Stiftung Tier im Recht (TIR) genauer mit dem Schutz von Schafen befasst. Oft würden die Bedürfnisse dieser Tiere unterschätzt, da sie gemeinhin als robust und genügsam gelten. «Selbst erhebliche Einschränkungen des Wohlergehens der sprichwörtlich stillen Dulder werden häufig kaum oder erst sehr spät erkannt», schreibt die TIR. 

Schafe brauchen einen Witterungsschutz

Wichtig sei vor allem bei der an sich tierfreundlichen Haltung von Schafen im Freien, den Tieren einen permanenten Witterungsschutz zur Verfügung zu stellen. Hier werde die rechtliche Bestimmung so ausgelegt, dass Tierhaltende erst eingreifen müssen, wenn das Wohlergehen der Schafe beeinträchtigt sei. Fälle von fehlendem Witterungsschutz im Winter seien 2019 nur als Übertretung und nicht als Tierquälerei qualifiziert worden.  

Mehr Kontrollen auf Alpen nötig

Die TIR kritisiert, dass das Gesetz eine reduzierte Kontrollfrequenz von gesömmerten Schafen erlaubt. Dies, obwohl schätzungsweise mehr als 4000 wegen Verletzungen oder Krankheiten verenden oder erlöst werden müssen. Daher seien vermehrte Kontrollen «dringend erforderlich». Es habe 2019 kein einziges Verfahren gegeben wegen mangelnder Beaufsichtigung von Schäden während der Sömmerung gegeben.