Ein zweijähriges Pilotprojekt des Kantons Graubünden sollte zeigen, ob Anatolische Hirtenhunde wie die beiden anerkannten Rassen Montagne des Pyrdénées und Maremmano Abruzzese als Herdenschutzhunde taugen. Aus mehreren Gründen hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) nun gegen den Antrag Graubündens entschieden, wie die Bündner Zeitung «Südostschweiz« schreibt.
Zu wenig nah an der Herde
Laut Bafu sind die Anatolier zu wenig herdentreu, entfernen sich also zu weit von den Schafen, die sie beschützen sollten. Das führe zu Problemen mit Wildtieren und anderen Hunden, z. B. von Wanderern.
Während des Projekts habe es ausserdem mit dieser Hunderassen mehr Bissvorfälle bei anderen Hunden gegeben, als mit den zwei anerkannten Herdenschutzrassen. Die Anatolier sollen auch weit abseits der ihnen anvertrauten Herde und besonders schwer zugebissen haben.
In manchen Kantonen als gefährlich gelistet
Während der Kanton Graubünden Anatolische Hirtenhunde als Herdenschutzhunderasse anerkannt haben möchte, sind sie laut Bafu in anderen Kantonen auf der Liste gefährlicher Hunde zu finden.
Zu allem Übel würden Anatolier immer wieder Wildtiere abseits der Herde jagen. Diese Information bezieht das Bundesamt aus einer Literaturrecherche und Erfahrungsberichten aus Frankreich.
Nicht besser als anerkannte Rassen
Alles in Allem habe das Pilotprojekt keinen Nachweis erbringen können, dass Anatolische Hirtenhunde besser als die bereits anerkannten Rassen für den Herdenschutz geeignet wären. Ihre Leistung bringe keinen Mehrwett für das Nationale Programm zum Herdenschutz, weder was die Effizienz, noch die gesellschaftliche Verträglichkeit anbelangt. Ein Beirat aus Rassenexperten unterstützte den Entscheid des Bundes.
Als Ausnahme gibt es Beiträge
Daher werden Anatolier auch in Zukunft keine anerkannten Herdenschutzhunde sein und ihre Halter bekommen keine Beiträge vom Bund. Eine Ausnahme sind jene Hunde, sie für das zweijährige Pilotprojekt eingeführt worden waren. Die beteiligten Landwirte dürfen die Tiere weiterhin einsetzten und bekommen auch weiter finanzielle Unterstützung, wenn alle Vorgaben des Bundes zum Herdenschutz erfüllt werden.
5