Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) hatte für die anstehenden Lohnverhandlungen in Aussicht gestellt, nicht von ihrer Position abzuweichen und auf allen Stufen um 200 Franken höhere Löhne zu fordern. Man habe sich auch kämpferisch gezeigt, heisst es in einer neuerlichen Mitteilung. Die Arbeitgebervertreter hätten aber auf das schlechte Landwirtschaftsjahr verwiesen. Sie liessen sich gemäss Abla auch nicht von dem Argument überzeugen, dass das vergangene Jahr ein gutes gewesen und damals eine Lohnerhöhung zugesichert worden sei. Im Endeffekt habe man eine Erhöhung des Mindestlohns um 20 Franken akzeptieren müssen.
Anpassungen auf allen Stufen
Somit liegt der Mindestlohn für landwirtschaftliche Angestellte ab dem 1. Januar 2022 bei 3'320, was auch eine Erhöhung für die Lohnstufen 5 bis 8 zur Folge habe.
Ihr Streben nach einem Mindestlohn von 3'500 Franken hat die Abla trotz des neuerlichen Rückschlags nach eigenen Angaben nicht aufgegeben. Zudem sei es wichtig, dass die Feiertage definiert und in die NAV der Kantone aufgenommen werden. Weiter sei die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 50 Stunden zu reduzieren.