Im Jahr 2020 wurden in fast allen Wäldern, Mooren und Magerwiesen im Kanton Zürich überhöhte Stickstoffeinträge festgestellt, wie die Zürcher Baudirektion mitteilt. Ein Rückgang der Ammoniak-Emissionen ist seit Anfang des Jahrtausends schweizweit nicht erkennbar. 

Ziel ist eine Reduktion um 20 Prozent

Um die Umweltschäden zu reduzieren und die Artenvielfalt zu erhalten, müssen die Ammoniak-Emissionen rasch deutlich gesenkt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dazu ist der Kanton gesetzlich verpflichtet, doch die bisherigen Massnahmen genügen nicht. Deshalb hat die Baudirektion einen Massnahmenplan Ammoniak erarbeitet und nun in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem Ziel, die Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 20 Prozent reduzieren. 

Dabei setzt der Kanton bei der Landwirtschaft an: Von dort stammen rund 90 Prozent dieser Emissionen, in erster Linie aus der Tierhaltung, heisst es in der Vorstellung des Plans. Insbesonders technisch-betriebliche Massnahmen sollen die Ammoniak-Emissionen in den Landwirtschaftsbetrieben senken. Dazu werden Änderungen bei der Zusammensetzung von Futtermitteln oder bauliche Anpassungen im Stall gezählt. Zusammen mit bereits beschlossenen Massnahmen wie der Abdeckung von Güllelagern und der Schleppschlauchpflicht, die seit 2024 in Kraft ist, sollen die Emissionen so um rund 17 Prozent reduziert werden können.

Basieren die Massnahmen auf veralteten Erkenntnissen?

Da jedoch technisch-betriebliche Massnahmen nicht ausreichen, soll der Tierbestand im Kanton Zürich auf das lokale Futterangebot ausgerichtet werden. Wie es auch die langfristige Klimastrategie des Kantons Zürich vorsieht. Der Massnahmenplan Ammoniak enthält Fördermassnahmen, die entsprechende Anreize setzen. Weiter umfasst er Massnahmen, die indirekt zu einer Reduktion der Ammoniakemissionen beitragen. Dazu zählen Beratungen für Landwirtschaftsbetriebe, Forschungs- und Pilotprojekte sowie Anträge an den Bundesrat zur Anpassung der Agrarpolitik. 

Der vorliegende Massnahmenplan verfehle diese Anforderungen deutlich, meint der Zürcher Bauernverband (ZBV) dazu. Die Massnahmen beruhten auf veralteten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zudem würden die Kosten für die Umsetzung in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. 

Die Vorschläge des ZBV, die auf Praxistauglichkeit und Effizienz basierten, seien im vorliegenden Entwurf zu wenig berücksichtigt worden. So würde etwa der Ausbringbarometer bei der Gülle beide Zielvorgaben erfüllen und schneide im Vergleich zu anderen insbesondere punkto Effizienz deutlich besser ab. Wie der ZBV weiter schreibt, wird er sich in den nächsten Wochen intensiv mit der Vernehmlassung zum Massnahmenplan Ammoniak beschäftigen und eine konstruktive Stellungnahme erarbeiten.

Die Vernehmlassung zum Massnahmenplan Ammoniak dauert bis zum 31. Juli 2024.