Uneins waren die Räte vor der Debatte noch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat wollte dies ursprünglich dem Bund überlassen. Geeinigt hat man sich nun darauf, dass der Bund «im Einvernehmen mit den Kantonen» die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Herdenschutzmassnahmen festlegen soll.
Keine neuen Begrifflichkeiten
Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat auch mit dem Vorschlag, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen. In beiden Punkten ist der Nationalrat nun auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Er tat dies mit 104 zu 84 Stimmen bei zwei Enthaltungen respektive mit 103 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Wolfsregulierung im Herbst und Winter
Über den Kern der Vorlage hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt: Die Kantone sollen Wölfe von 1. September bis 31. Januar regulieren dürfen, mit Zustimmung des Bundes. Abschüsse sollen Schäden und Gefährdungen verhindern, dürfen aber die Population nicht gefährden. Voraussetzung für Abschüsse ist auch, dass Herdenschutz mit zumutbaren Massnahmen nicht möglich gewesen ist.
Die Vorlage ist ein neuer Anlauf zur Revision des Jagdgesetzes. 2020 scheiterte an der Urne eine Vorlage, mit der die Wolfsjagd neu geregelt worden wäre. Bei einem Ja hätten Wölfe geschossen werden dürfen, bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen damals von «Abschüssen auf Vorrat».