Verkleidet als Gemüse haben sich am 8. Dezember 2021 die Mitglieder von neun Schweizer NGOS (unter anderem von Public Eye, Swissaid und Uniterre) in Genf vor einem Gebäude des Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) angekettet. So boten sie ein symbolisches Bild dafür, wie Bäuerinnen und Bauern durch die Sortengesetze des UPOV ihr Saatgut nicht mehr frei nutzen können, wird in einer Mitteilung erklärt.
Abschaffung zum Geburtstag
Anlass für die Aktion gegeben hat der 60. Geburtstag des Verbands, der mit seinem Tun Saatgut-Monopole fördere und damit dessen freie Verwendung als zentralen Pfeiler der Ernährungssouveränität ansäge. Weiter gehe es um die Umsetzung des Rechts auf Nahrung und den Erhalt der landwirtschaftlichen Biodiversität.
Bestimmungen verstossen gegen Bauernrechte
Ursprünglich sei der UPOV gegründet worden, um es Pflanzenzüchter(innen) zu ermöglichen, ein patentähnliches geistiges Eigentumsrecht für Saatgut durchzusetzen. Seit der Gründung durch einige europäische Länder im Jahre 1961 seien die Bestimmungen aber mehrmals verschärft worden, heisst es weiter. So verbiete der UPOV heute, dass Bauern mit Sortenschutzrechten belegtes Saatgut frei aufbewahren, vermehren, tauschen oder verkaufen.
«Diese Einschränkung steht im Widerspruch zur UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen (UNDROP) und des Internationalen Saatgutvertrages der FAO», schreiben die Teilnehmenden an der Protestaktion. Genau die durch den UPOV verbotenen Handlungen seien dort nämlich als Rechte der Bäuer(innen) verankert. Ohne frei verfügbares Saatgut könnten sie künftig nicht mehr zur Nahrungsversorgung der Weltbevölkerung und der Weiterentwicklung des Saatguts beitragen.
Unrühmliche Rolle der Schweiz
Auf Druck der Industriestaaten müssen laut Mitteilung immer mehr Entwicklungsländer die UPOV-Standards übernehmen. Der Druck auf sie steige, ihre Gesetze anzupassen und die Bauernrechte einzuschränken.
Mit den Freihandelsabkommen der European Trade Association (EFTA) wolle auch die Schweiz ihre Partnerländer dazu verpflichten, dem UPOV beizutreten oder dessen Vorgaben zu übernehmen. Dies, obwohl sich die Schweiz selbst wie andere EFTA-Mitglieder (Norwegen und Liechtenstein) entschieden habe, die UPOV-Bestimmungen in den eigenen nationalen Gesetzen nicht zu erfüllen. «Von Entwicklungsländern Gesetze zu verlangen, die von ihnen selbst als unangemessen angesehen werden, ist heuchlerisch und ungerecht.»
Austausch fördern statt einschränken
Die beteiligten NGOs fordern eine Abkehr von den Sortenschutzrechten des UPOV. Im Gegenteil müssten Gesetze geschaffen werden, um den freien Austausch sowie die Wiederverwendung von Saatgut fördern. Nur so könne die Vielfalt des Saatguts erhalten und nachhaltig genutzt werden, was die Landwirtschaft für Herausforderungen wie den Klimawandel stärke.