Die neue Verordnung orientiert sich an ähnlichen Verordnungen aus der Schweiz und des deutschen Bundeslands Brandenburg. Sie liefert Kriterien, die helfen sollen, wie mit auffälligen Wölfen umzugehen ist. Und zwar soll zwischen unbedenklichem Verhalten, auffälligem Verhalten, unerwünschtem Verhalten und problematischem Verhalten unterschieden werden.
Abschuss bei problematischem Verhalten
Nähert sich also ein Wolf in einer Siedlung einem Menschen an und kann nur schwer vertrieben werden, tötet er innerhalb einer Siedlung einen Hund oder reagiert er aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen, so ist dies nach der neuen Verordnung als problematisches Verhalten einzustufen. Anschliessend würde der Abschuss durch die österreichischen Bezirksverwaltungsbehörden angeordnet werden, wie die österreichische BauernZeitung berichtet.
Weniger kritische Verhaltensweisen des Wolfes würden gemäss der Verordnung verstärkte Information, Überwachung oder Vergrämung nach sich ziehen.
Seit Jahresbeginn wurden laut österreichischer BauernZeitung 75 Nutztieren in Niederösterreich von Wölfen gerissen, die meistens durch Zäune gesichert waren.
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