Insgesamt seien 20 landwirtschaftliche Verordnungen geändert worden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung zum heute verabschiedeten Paket. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen:

Pflanzenschutz

  • Das Verfahren zur Neubeurteilung von in der EU nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen soll vereinfacht werden, damit diese Stoffe in der EU und der Schweiz zur selben Zeit verboten werden können.
  • Ergebnisse der Evaluation durch die Europäische Behörde werden direkt übernommen, ohne zusätzliche Überprüfung. 
  • Nichtberufliche Anwender dürfen Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung erlaubt sind, nicht verwenden. 

Strukturverbesserungsmassnahmen

  • Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) sollen einfacher umgesetzt werden können und wirksamer werden
  • Neu können auch PRE, die eine regionale Wertschöpfung schaffen (z. B. der Aufbau einer Wertschöpfungskette für Nüsse) unterstützt werden

Umwelt

Zur besseren Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft werden Massnahmen gegen Ammoniakemmissionen in der Luft unterstützt (geneigte Laufgänge, erhöhte Fressstände, Abluftreinigungsanlagen, Anlagen zur Gülleansäuerung, Abdeckung vom Güllegruben). 

Landschaftsschutz

Mehrkosten für die besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische Anforderungen werden mit Beiträgen unterstützt. 

Importe

Bei ungenügendem Butterangebot auf dem inländischen Markt kann das Bundesamt für Landwirtschaft neu nach Einbezug der interessierten Kreise das Teilzeitkontingent für Butter und andere Feststoffe aus Milch zeitlich begrenzt erhöhen. 

 

Keine Änderung bei der Milchpreisstützung

Im Februar hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu Beginn der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket vorgeschlagen, die Zulagen für verkäste und silofreie Milch direkt an die Produzenten auszuzahlen. Gemäss den heute publizierten Änderungen wurde dieser Vorschlag nicht umgesetzt. 

Die vorgeschlagene direkte Auszahlung kam bei verschiedenen Akteuren des Milchmarktes nicht gut an (mehr dazu lesen Sie im Artikel: «Ein Systemwechsel wäre gravierend für die Milchbranche») Hingegen ist Uniterre schon lange dafür, dass die Verkäsungszulage direkt ausbezahlt wird. 

 

Mehrere Änderungen verringern den administrativen Aufwand der Kantone und optimieren die Gewährung von Investitionshilfen, schreibt der Bundesrat. 

Die neuen Bestimmungen treten grösstenteils am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Unterlagen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 sind auf der Webseite des BLW abrufbar.

 

SBV im Grossen und Ganzen zufrieden

Der Kurs stimmt beim neuen Verordnungspaket, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. Das gilt insbesondere für die Anpassungen bei den Strukturverbesserungen, dem Pflanzenschutz und der Verlängerung der Ressourceneffizienzbeiträge bis Ende 2022. Es sei gut, dass es keine Änderungen bei der Auszahlung der Milchzulagen, den Buttergebinden und dem Versteigerungsverfahren für Fertigprodukte beim Teilzollkontingent 14.4 für Kartoffelprodukte gibt. 

Zwar sei die administrative Vereinfachung positiv, sie geht aus Sicht des SBV aber vor allem zugunsten der Verwaltung und weniger zugunsten der Bauernfamilien. 

Kritik übt der SBV an der Lockerung des Grenzschutzes (z.B. bei Kartoffel-Halbfabrikate, Erzeugnissen aus Kernobst oder Rohschinken). Die Folge davon seien billige Importe, die Preise und Marktanteile einheimischer Produkte unter Druck setzen würden.