Zwischen sechs und sieben Milliarden Franken – so hoch sei der Preis, den Frauen mit der Erhöhung des Referenzalters der Pensionierung auf 65 Jahre bezahlen müssten, teilt der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) mit. Das zu betonen, ist dem Verband wichtig. Auch wenn er einräumt, dass die Angleichung des Referenzalters – wie sie in der Reform AHV21 vorgesehen ist – ein Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau bedeute.
Mehrere Argumente dafür
Der SBLV sieht in der Reformvorlage sowohl Argumente dafür als auch dagegen, wie weiter ausgeführt wird. Folgende positiven Aspekte werden genannt:
- Unbefristete Rentenzuschläge für die Übergangsgeneration
- Keine Kürzung von Ergänzungsleistungen bei Erhalt von Rentenzuschlägen
- Mittelfristige finanzielle Stabilisierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent
- Flexibilisierung des Rentenbezugs
Ausgleichsmassnahmen nicht ausreichend
Hingegen bemängelt der SBLV, dass die Lohngleichheit noch immer nicht realisiert sei, es gebe eine unerklärbare Lohndifferenz von 8,1 Prozent. Auch bei den Themen Teilzeitarbeit, tiefen Löhnen in klassischen Frauenberufen und der Übernahme unbezahlter Care-Arbeit sei die Gleichstellung noch nicht erreicht worden.
Für Frauen resultiere eine um insgesamt einen Drittel kleinere Rente als für Männer. «Die Ausgleichsmassnahmen bedeuten einen Schritt in die richtige Richtung, aber sie sind nicht ausreichend», stellt der SBLV fest. Viele Frauen würden schon heute nur eine minimale Rente erhalten und seien daher in jedem 10. Fall von Ergänzungsleistungen abhängig. Man habe sich 2018 für umfassendere Massnahmen eingesetzt, was aber nicht Eingang in den aktuellen Reformvorschlag fand.
Die Reform nicht blockieren
Der Beschluss der Stimmfreigabe ist laut SBLV ein Signal, dass der Verband die Reform nicht blockieren möchte. Dies mit dem Ziel, in der Finanzierung der AHV21 einen Schritt vorwärtszukommen. Gleichzeitig werde damit Raum gelassen für alle Überzeugungen und Meinungen der Basis.
Man werde sich weiterhin stark für frauenpolitische Anliegen engagieren, insbesondere für eine «klare und dringende» Verbesserung der Revision der beruflichen Vorsorge (BVG21).