In einer Mitteilung attestiert der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBV) dem Bericht des Bundesrats zum Landwirtschaftlichen Einkommen «interessante und detaillierte Grundlagen» für die anstehenden Diskussionen. Die Schlussfolgerungen und darin aufgeführten Verbesserungsmöglichkeiten seien aber ungenügend.
Seit Jahren dieselbe Kritik
Für den SBLV sei das Einkommen der Bauernfamilien ein wichtiges Thema, heisst weiter. Seit Jahren beziehe man regelmässig direkt beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Stellung zum tiefen Stand des Einkommens, dem Einbezug des Einkommens der Partner(innen) und dem zu hohen Durchschnitt als Vergleichsbasis. Ausserdem hat der SBLV nach eigenen Angaben wiederholt kritisiert, dem Bundesrat fehle der Wille für Massnahmen nach Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Dieser verpflichtet ihn unter anderem dazu, im Bedarfsfall befristet zur Verbesserung der Einkommenssituation aktiv zu werden.
6,3 Prozent Rückgang – nicht 1,3 Prozent
Für Kritik des SBLVs sorgt auch die Art und Weise, wie der Bundesrat die Zahlen zum Landwirtschaftlichen Einkommen kommuniziert. Denn damit werde das wahre Bild der Situation verzerrt: «Einerseits wird lediglich das Einkommen pro Betrieb genannt, ohne zu erläutern, wie viele Familienarbeitskräfte damit entlöhnt werden sollen», schreibt der Verband. Andererseits würde der Rückgang des Landwirtschaftlichen Einkommens um 1,3 Prozent genannt. «Aber angesichts der aktuellen Situation wäre es transparenter gewesen, den Rückgang des Einkommens je Familienarbeitskraft zu nennen – der 6,3 Prozent beträgt.»
Falsche Kriterien für die Beurteilung
Darin, dass das Monitoring des Landwirtschaftlichen Einkommens weitergeführt werden muss und dass es einen neuen Referenzwert für den Vergleich mit anderen Sektoren braucht, sind sich der SBLV und der Bundesrat einig. Nicht einverstanden ist der Verband aber damit, das Einkommen der Partner(innen) in die Beurteilung des Standes der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe miteinzubeziehen. Auch sollte es nicht für die Feststellung eines angemessenen Lebensstandards der Bauernfamilien herangezogen werden. «Solche Kriterien gehören in eine soziale oder soziologische Bewertung und nicht in die Bewertung der Effizienz und der Ergebnisse der Agrarpolitik», so der Standpunkt des SBLV.
Den direktesten Weg ausgeklammert
Zu guter Letzt vermisst der SBLV in den Schlussfolgerungen des Bundesrats etwas Mut. Denn der direkteste und wirksamste Weg zu einem besseren Einkommen sei zweifellos eine bessere Bezahlung an den Märkten, «ein hochaktuelles Thema». Der Bundesrat hätte diese Gelegenheit nutzen können, findet der SBLV, um Empfehlungen auszusprechen und in diesem Punkt klare Linien zu ziehen. Auf Nachfrage hatte BLW-Direktor Christian Hofer in diesem Zusammenhang auf seine Schlussbetrachtung verwiesen. Darin wird festgestellt, dass auch die vor- und nachgelagerten Stufen – neben dem Bund und den Betrieben selbst – zu einer Verbesserung des Landwirtschaftlichen Einkommens beitragen könnten.
Mehr Deutlichkeit zu besseren Preisen wäre nach Meinung des SBLV auch eine erste Antwort auf die kürzlich vom Schweizer Bauernverband eingereichte Petition gewesen. «Und eine erste Geste im Hinblick auf die Verpflichtung, die im durch Artikel 5 LwG auferlegt wird.»