Veränderte Familien- und Betriebsstrukturen, veränderte Rollenverteilungen auf den Betrieben und weil es einfach auch überfällig ist, sind alles gute Gründe, weshalb diese Vorsorgethemen sowie eine mögliche Einkommensteilung oder Entlöhnung auch bei den Partnerinnen der Betriebsleiter thematisiert werden müssen.
Soziale Absicherung wird nicht auf allen Betrieben besprochen
Auf vielen Betrieben wird dies bereits berücksichtigt (exakte Zahlen sind nicht vorhanden). Es ist aber unbestritten, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, da die soziale Absicherung der Partnerin längst nicht auf allen Betrieben besprochen wurde. Die Thematik der Absicherung der Bäuerinnen ist tief bis in die Politik vorgedrungen. In der AP22+ war sogar ein Obligatorium für eine Taggeldversicherung und Risikovorsorge für die Bäuerin vorgesehen. Obwohl die AP22+ sistiert wurde, ist es klar, dass das berechtigte Anliegen der sozialen Absicherung der Bäuerin mit Sicherheit in der nächsten Runde der AP enthalten bleibt.
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SBLV und SBV wollen nicht auf ein Obligatorium warten
Der Schweizerische Bäuerinnen und Landfrauenverband (SBLV) und der Schweizer Bauernverband (SBV) wollen hingegen nicht darauf warten, bis durch den Gesetzgeber ein Obligatorium eingeführt wird. Vielmehr sollen diejenigen Betriebe, auf denen Handlungsbedarf besteht, auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Am Zweckmässigsten ist es, für den Betrieb im Rahmen einer Gesamtversicherungsberatung durch den kantonalen Bauernverband die ideale Lösung zu finden. Die Agrisano unterstützt diese Vorgehensweise voll und ganz und hat bei der Erarbeitung der Kampagne aktiv mitgearbeitet.
Die eigene Situation soll regelmässig geprüft werden
Eine regelmässige Überprüfung der eigenen Situation lohnt sich auf jeden Fall. Im Rahmen der Kampagne wurden auf der Website die wichtigsten Fakten zu den Themen zusammengetragen und es steht eine Checkliste zur Verfügung, anhand welcher eine erste Einschätzung der eigenen Situation vorgenommen werden kann. Dieser Check erfolgt anonym. Wenn die Person, welche den Check gemacht hat, einen Beratungstermin wünscht, kann sie ihre Personalien angeben und beim jeweiligen kantonalen Bauernverband eine kostenlose Beratung verlangen.
Es braucht diese Sensibilisierungskampagne
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet somit: Eine Sensibilisierungskampagne zu diesen Themen braucht es, damit möglichst alle Betriebe ihre Situation prüfen und den Vorsorgeschutz individuell aufbauen. Dieses Vorgehen ist viel sinnvoller als eine gesetzliche Regelung, welche generelle Mindestanforderungen definiert, die längst nicht für jeden Betrieb passend sind.