Die Regierung weist darauf hin, dass im Schutzwald die Revierförster, in den übrigen Wäldern aber die Betriebsförster der Waldorganisationen zuständig seien. Bei einem starken Befall mit Borkenkäfern müssten halt Prioritäten aufgrund der verfügbaren Kräfte gesetzt werden. Nach wie vor rät die Regierung, dass befallene Fichten umgehend aus dem Wald abgeführt oder entrindet werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Es sei aber aufgrund der grossflächig angespannten Lage im Wald rasch mit Engpässen bei der Holzverarbeitung zu rechnen. Die Liefermöglichkeiten seien somit in Entscheide miteinzubeziehen, ob Holz abgeführt, behandelt oder stehen gelassen werden soll. Die Erfahrungen mit der Holzlagerung während der Vegetationszeit seien nicht zufriedenstellend, da zu teuer und mit hohen Risiken für Lagerschäden verbunden. Hingewiesen wird allerdings auch auf Haftungsfragen der Waldeigentümer, wenn dürre Bäume zu einem Sicherheitsrisiko entlang von Waldwegen werden. Finanzielle Mittel wurden nicht in Aussicht gestellt.