In Härtefällen kann eine Unterstützung der Glückskette beansprucht werden. Nämlich dann, wenn den Waldeigentümern hohe Restkosten aus den Sturmschäden vom Januar 2018 verbleiben, selbst nach Beiträgen von "fondssuisse". Allerdings sind die Kriterien sehr streng, und es dürften nur wenige Betroffene von einer solchen Hilfe profitieren können. So müssen die verbleibenden Restkosten mindestens 3500 Franken betragen. Die Beiträge werden nur Berglandwirtschaftsbetrieben gewährt, die den Wald wirtschaftlich nutzen. Es gibt Grenzen beim steuerbaren Einkommen, über 80 000 Franken gibt es keine Unterstützung mehr. Gesuche werden nur berücksichtigt, wenn bereits Unterstützung durch "fondssuisse" geleistet wurde.

Das Programm wurde von Lawa und Wald Luzern initiiert. Weitere Infos gibt es bei den Betriebsförstern.

 

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