Die Bleikugeln, die bei der Untersuchung des Kadavers in Bern gefunden wurden, wertet man beim Kanton Jura als Beweis für die Vorsätzlichkeit des Abschusses. Laut Mitteilung erfolgte dieser wahrscheinlich am vergangenen Samstag.
Die Umweltbehörde bedauere und verurteile diese Tat. Luchse seien durch die Berner Konvention und das Jagdgesetz streng geschützt. Der letzte derartige Fall von Wilderei liege 20 Jahre zurück und man habe den Eindruck gehabt, dass das Raubtier in unserem Ökosystem gut akzeptiert sei.
Nun laufen strafrechtliche Untersuchungen. Zudem werden Zeugen gesucht.
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