Im vergangenen November beschloss die Branchenorganisation Milch (BOM), den A-Richtpreis um drei Rappen auf 81 pro Kilogramm zu erhöhen. Vorgesehen war, diesen Preis bis zum Juni 2023 auf diesem Wert zu belassen. Im Mai diesen Jahres trat der Vorstand erneut zusammen. Stefan Kohler, BOM-Geschäftsführer, ging im Frühsommer davon aus, dass im Laufe des Sommers nicht an der Höhe des Preises geschraubt werde. Er sollte Recht behalten: Der Preis hat sich bei 81 Rappen eingependelt.
Richtpreis hat sich eingependelt und bleibt konstant
Im Rahmen seiner seiner August-Sitzung hat der Vorstand der BOM entschieden, den A-Richtpreis auch im vierten Quartal 2023 bei 81 Rappen pro Kilogramm Molkereimilch zu belassen, wie die BOM in einer aktuellen Mitteilung schreibt.
Der Richtpreis sei damit während des ganzen Jahres konstant auf diesem Niveau geblieben, während er in den Nachbarländern seit Jahresbeginn deutlich zurückgegangen sei, heisst es weiter. Als Vergleich zieht die BOM unseren nördlichen Nachbarn Deutschland heran: Die dortigen Produzenten mussten einen Rückgang um 15,36 Cent hinnehmen.
Preis für B-Milch sinkt noch immer leicht
Derweil hat der B-Milchpreis auch hierzulande leicht nachgelassen. Er liegt für September bei 54,7 Rp./kg und damit 0,5 Rp. unter dem Augustniveau. Noch Anfang Jahr lag er bei 61 Rp./kg. Der Grund für diesen Rückgang sind internationale Preisentwicklungen: Der Milchpreis sinkt aktuell weltweit stark, weil die Handelsbedingungen aktuell schweirig sind.
Insbesondere in China ist die Nachfrage nach Milch stark gesunken, denn das Land produziert zum einen selber immer mehr Milch, zum anderen hat die Kaufkraft der Bevölkerung wegen des tief bewerteten Yuan stark nachgelassen.
Anmelden für den Grünen Teppich
Im Rahmen der August-Sitzung thematisierte der Vorstand der BOM erneut die Umsetzung des Grünen Teppichs bis Ende Jahr. Ab dem ersten Januar 2024 darf nur noch Schweizer Milch gehandelt werden, die den Anforderungen des Branchenstandards «Nachhaltige Schweizer Milch» (BNSM) entspricht. In ihrer Mitteilung macht die BOM darauf aufmerksam, dass diese Regelung auch für Sammelrahm oder an die Industrie weiterverkaufte Milch gilt. Ausgenommen sei nur Milch von Produzenten, die bei der Datenbank Milch unter der Definition «Übergangsfrist» registriert seien.
Obwohl in den letzten Monaten viele Anmeldungen für den Grünen Teppich eingegangen seien, stehe dieser Schritt bei nicht wenigen Betrieben noch immer aus, mahnt die BOM. Der Vorstand habe seine «kompromisslose Haltung» bekräftigt, dass Milch von Betrieben, die sich in den kommenden Monaten nicht um eine Anmeldung kümmerten, nicht mehr angenommen werde, schreibt die Organisation.
Produzenten, die noch nicht angemeldet sind, finden unter diesem Link wichtige Informationen auf der Webseite der BOM.