Der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft der Schweiz und der EU hat einen Beschluss unterzeichnet, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen «Jambon cru du Valais», «Lard sec du Valais» und «Zuger Kirschtorte» in der EU gewährleistet, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen. Der Beschluss ist per 1. November 2020 in Kraft getreten.
Zwei Jahre Übergangsfrist für die Kirschtorte
Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Sie sind nun auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt. Für die «Zuger Kirschtorte» gilt eine Übergangsregelung: die Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden.
Fortsetzung folgt
Seit dem 1. Dezember 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens gegenseitig. Bereits bisher schützt das Abkommen bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».
Anfang des nächsten Jahres soll ein Beschluss folgen, der weitere Schweizer Bezeichnungen in der EU schützt.