Die Initiative verlangt ein bedingungsloses Verbot von Tier- und Menschenversuchen. In der Verfassung sollen Tierversuche als Quälerei und Verbrechen eingestuft werden. Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssten, dürfen weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden.
Keinen Gegenvorschlag
Allen Fraktionen im Nationalrat war das Begehren zu radikal. Der Rat empfiehlt das Volksbegehren denn auch einmütig zur Ablehnung. Niemand hatte ein Ja beantragt. Anträge der Ratslinken und der GLP für Gegenvorschläge lehnte der Rat ebenfalls ab. Diese forderten verbindliche Ausstiegsszenarien und den Verzicht auf Versuche, die die Tiere stark belasten.
Auf den rot-grünen Antrag für einen direkten Gegenvorschlag wollte der Rat mit 139 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltungen nicht eintreten. Und mit 110 zu 81 Stimmen lehnte er das Ansinnen von SP, Grünen und GLP ab, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Keine Gesetze für Forschung an Alternativen
Ein Einzelantrag aus der GLP-Fraktion, mit Gesetzesbestimmungen die 3R-Forschung (Replacement, Reduction, Refinement) voranzutreiben, wurde mit 106 zu 85 Stimmen abgelehnt. Auch mit diesem Antrag wäre die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen worden.