Drohnen finden bereits heute in der Landwirtschaft Anwendung für: Flugaufnahmen, Ausbringung von Trichogramma Schlupfwespen oder für die Detektion von Rehkitzen. Nun bewilligt der Bundesrat den Einsatz für das Anbringen von Pflanzenschutzmittel. Die Drohen sollen eine Alternative für Helikoptersprühflüge bieten. Sie driften im Gegensatz weniger ab, wie es in einer Mitteilung vom Bund heisst.
Schutz für Mensch und Umwelt
Jede Drohne muss ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Die Drohnen müssen automatisch eine vorgegebene Flugroute mit max. 50 cm Abweichung abfliegen können. Zusätzlich müssen sie die durch das BAZL vorgegebenen Vorschriften der Flugsicherheit erfüllen. Für jeden Drohnentyp darf die Abdrift einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.
Alle drei Jahre Spritzentest
Zudem müssen zugelassene Drohnen alle drei Jahre einen Spritzentest absolvieren, mit dem die Funktionalität langfristig gesichert werden soll. Die Details des Prozesses sind hier zu finden.