Im Sommer dieses Jahres wurde der Japankäfer erstmals im Tessin in einem Weinberg im südwestlichen Teil des Mendrisiotto entdeckt. In der Zwischenzeit habe sich herausgestellt, dass der Schädling im Sottoceneri bereits diffus vorkommt, schreibt das BLW in einer Medienmitteilung.
BLW verordnet Massnahmen
Der Käfer hat in der Schweiz den Status eines Quarantäneorganismus und unterliegt deshalb der Melde- und Bekämpfungspflicht. Da die Ausrottung zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr aussichtsreich sei, obliege es nun dem Bundesamt für Landwirtschaft, die Befallszone auszuscheiden und Massnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Schädlings anzuordnen, heisst es in der Mitteilung.
Aufgrund der epidemiologischen Kenntnisse über den Japankäfer bestehe ein hohes Risiko, dass sich der Schädling weiterverbreitet oder verschleppt wird. Dies geschehe insbesondere mit lebenden Pflanzen, aber bekanntlich auch mit Trägermaterialien, wie Grünabfällen (Schnittgut) und Humuserde. Daher seien strikte Regeln im Umgang mit solchen Waren nötig, so das BLW.
Überwachung der Pufferzone
Um die Wirksamkeit der Massnahmen zu messen, müsse um die Befallszone eine Pufferzone abgegrenzt werden, die vom kantonalen Pflanzenschutzdienst intensiv auf das Vorkommen des Japankäfers überwacht wird. Ausserdem werde auch in der Pufferzone der Transport von Risikowaren streng geregelt, schreibt das BLW.