Die WAK-N sei der Meinung, für das Fortbestehen der Zuckerwirtschaft in der Schweiz brauche es eine Stütze, heisst es in einer Mitteilung. Sonst könnte die Zuckerproduktion zurückgehen und die Auslastung einer der Zuckerfabriken nicht mehr gewährleistet werden.
Mindestgrenzschutz ins Landwirtschaftsgesetz
Daher will die WAK-N den bisher auf Verordnungsstufe geregelten Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker im Landwirtschaftsgesetz verankern. Man plant damit die Umsetzung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR)
Weniger Geld für ÖLN-, mehr für Bio-Zuckerrüben
Neben der allgemeinen Unterstützung der Zuckerproduktion, möchte man ausserdem «ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker fördern als bisher». Eine knappe Mehrheit will dazu den Einzelkulturbeitrag für ÖLN-Rüben von heute 2100 auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür 700 Franken pro Hektare mehr für Bio zahlen.
Ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben sollen einen Zuschlag von 500 Franken pro Hektare bekommen.
Minderheit wollte ÖLN-Beitragshöhe belassen
Eine Minderheit der WAK-N hätte die bisherige Höhe des Einzelkulturbeitrags für ÖLN-Rüben beibehalten und für Bio lediglich 200 Franken mehr zahlen wollen.
Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen der WAK-N läuft bis am 11. Dezember 2020.
Temporäre Massnahmen laufen aus
Die Schweizer Zuckerproduktion kam in den letzten Jahren wirtschaftlich vor allem aus zwei Gründen unter Druck:
- 2017 gab die EU die Produktionsmengen frei, wodurch die Zuckerprise deutlich sanken
- Der starke Franken verbilligte Zuckerimporte zusätzlich
Daher hat der Bundesrat 2018 temporäre Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Zucker ergriffen, die 2021 auslaufen.
Der Anbau wird schwieriger
Neben den internationalen wirtschaftlichen Gründen, gibt es auch zunehmend Probleme mit Schädlingen und Krankheiten, die – in Verbindung mit Wirkstoffverboten bei Pflanzenschutzmitteln – den Anbau von Zuckerrüben erschweren.