Seit dem 1. Januar 2020 ist der fungizide Wirkstoff Chlorothalonil in der Schweiz verboten. Aber die Diskussion darüber ist noch nicht beendet, denn die Herstellerfirma Syngenta hat gegen das Verbot Beschwerde eingereicht und bereits Teilsiege errungen: So dürfen Chlorothalonil-Metaboliten nicht mehr als toxikologisch relevant bezeichnet werden. Der endgültige Gerichtsentscheid in dieser Sache steht noch aus.
Alles auf einen Blick
Hier finden Sie eine Chronik mit allen Entscheiden und Entwicklungen rund um Chlorothalonil.
Trotz des laufenden Verfahrens steht für die Vereinigung für eine Schweiz ohne synthethische Pestizide fest, dass die Substanz giftig ist und daher verboten gehört. Am 15. April 2021 reichte die Vereinigung daher eine Petition zum Rückzug der Beschwerde bei Syngenta ein.
«Zynisches und fragwürdiges» Vorgehen
Der Konzern wisse um die Toxizität synthetischer Pestizide, wird Alfred Weidmann, Mitglied von Ärzte und Ärztinnen für Umweltschutz, aus Uhwiesen (ZH) in einer Mitteilung zitiert. Es sei daher fragwürdig und zynisch, dass Syngenta nun gegen das Verbot von Chlorothalonil den Rechtsweg beschreitet, um «ein Gift auf dem Markt zu halten, das laut zahlreichen unabhängigen Studien krebserregend wirkt.» Schliesslich kenne man die Risiken.
Der Einspruch zeige sinnbildlich den Wunsch Syngentas, wissenschaftliche Erkenntnisse bei Bedarf zu ignorieren, heisst es weiter.
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Mit der Petition fordern die Initianten der Pestizidverbots-Initiative Syngenta zum Rückzug ihrer Beschwerde auf. Mit der kommenden Abstimmung habe die Bevölkerung ausserdem die Möglichkeit, der Agrochemie mit einem Ja den Riegel zu schieben.
Auf Anfrage argumentiert Syngenta, die Experten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hätten im Dezember 2019 bestätigt, dass die jetzt thematisierten Abbauprodukte von Chlorothalonil «nicht relevant» seien und folglich keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hätten.
«Unnötige Verunsicherung»
Der Konzern ist der Meinung, es sei zu einer «völlig unnötigen Verunsicherung von Bevölkerung und Wasserversorgern» durch die Behörden gekommen, weil diese in ihren Stellungnahmen seit Januar 2020 den wissenschaftlichen Erkenntnissen vom Dezember 2019 widersprechen würden.
Man habe gegen diese nicht nachvollziehbaren Entscheide beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht – und es gehe nicht nur um Chlorothaloil. Vielmehr sei das Ziel, dass Behörden wissenschaftsbasierte und nachvollziehbare Entscheidungen zur Zulassung fällen. Denn nur so sei Innovation möglich.
«Kein Grund zum Aufgeben»
In der Mitteilung der Vereinigung für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide kommt auch ein Landwirt zu Wort: «Auch Bauern, die konventionell arbeiten, leiden unter der Chemie. Man hat uns etwas untergejubelt, von dem wir fast nicht loskommen. Das ist aber kein Grund aufzugeben. Da muss man sich nur die Bio-Bauern anschauen. Sie machen jeden Tag nichts anderes als zu beweisen, dass es ohne Gift auch funktioniert.», wird Henrik Hoeren aus Basel zitiert.
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