Juni 2019: Die Diskussion um den Fungizid-Wirkstoff Chlorothalonil begann im Sommer, als Ostschweizer Kantonschemiker wegen überschrittener Grenzwerte in Grund- und Trinkwasser Alarm schlugen. Weiterlesen
Juli 2019: Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW startete das gesetzlich vorgeschriebene Vernehmlassungsverfahren, um Chlorothalonil die Zulassung zu entziehen. Der Entscheid wurde für den kommenden Herbst angekündigt. Weiterlesen
August 2019: Nachdem der Ton gegenüber Landwirtinnen und Landwirten zunehmend schärfer geworden war, erklärte ein Gemüsebauer im Radio, weshalb er Chlorothalonil einsetze. Weiterlesen
September 2019: Der Verband der Schweizer Kantonschemiker gab allgemeine Entwarnung; Die Qualität des Trinkwassers in der Schweiz sei gut. Allerdings wurden in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel überschritten, meist durch Abbauprodukte von Chlorothalonil. Weiterlesen
November 2019: Der Schweizer Bauernverband SBV teilte mit, man rate von der Verwendung des Fungizids ab, bis es genauere Erkenntnisse zu dessen Wirkung im Trinkwasser gebe. Weiterlesen
Im selben Monat beschliesst Fenaco, vorerst kein Chlorothalonil mehr zu verkaufen. Man wolle den Entscheid des Bundes über die Zulassung abwarten. Weiterlesen
Auch im November beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern, den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen einzuschränken. Eine Motion um ein Verbot von Chlorothalonil auf dem Kantonsgebiet war damals zurückgezogen. Weiterlesen
Ende November schlossen sich Landwirte und Wasserversoger in der Region Gäu-Untergäu SO gegen Chlorothalonil zusammen. Die wichtigste Trinkwasserressource der Region sei mit Abbauprodukten belastet. Weiterlesen
Dezember 2019: Der Berner Regierungsrat verlangt von SVP-Bundesrat Guy Parmelin sofortiges nationales Verbot von Chlorothalonil. Weiterlesen
12. Dezember 2019: Das Bundesamt für Landwirtschaft entzieht dem Wirkstoff mit sofortiger Wirkung die Zulassung. Die Verwendung Chlorothalonil-haltiger Produkte ist ab dem 1. Januar 2020 verboten. Weiterlesen
17. Januar 2020: Syngenta kündigt an, man wolle gegen das Verbot Beschwerde einreichen. Die Begründung sei widersprüchlich und das zukünftige Vorgehen der Behörden solle gerichtlich überprüft werden. Weiterlesen
27. Januar 2020: Syngenta reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Verbot von Chlorothalonil ein. Weiterlesen
12. Mai 2020: Das Bundesamt für Umwelt Bafu zeigt die schweizweite Belastung von Grundwasser mit Chlorothalonil-Metaboliten. Weiterlesen
24. August 2020: Das Bundesverwaltungsgericht gibt in einem Zwischenentscheid bekannt, dass das BLV Chlorothalonil nicht länger als «wahrscheinlich krebserregend» und seine Metaboliten als «relevant» bezeichnen darf. Weiterlesen
26. August 2020: Im Seelnad wird von der Seeländischen Wasserversorgung (SWG) und der Landwirtschaftliche Organisation Seeland (LOS) eine Rückkauf-Aktion für chlorothalonilhaltige Pflanzenschutzmittel durchgeführt. Weiterlesen
28. November 2020: Der Verband Seeländer Wasserversorger beschliesst den Kauf einer Umkehrosmose-Filteranlage, um Chlorothalonil-Metaboliten aus dem Trinkwasser auszufiltern. Das Projekt kostet 2 Millionen Franken. Weiterlesen
18. Februar 2021: Syngenta erringt einen zweiten Sieg: Chlorothalonil-Metaboliten dürfen nicht mehr als toxikologisch relevant bezeichnet werden. Noch ist aber ein definitiver Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausstehend. Weiterlesen
15. April 2021: Die Vereinigung für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Initianten der Pestizidverbots-Initiative) überreichen Syngenta eine Petition mit 30'000 Unterschriften für einen Rückzug der Beschwerde gegen das Chlorothalonil-Verbot. Weiterlesen
22. April 2021: Die «Aargauer Zeitung» meldet, mit Bezug auf einen Brief des Kantons an die Aargauer Gemeinden, es gebe für Chlorothalonil-Metaboliten keinen Grenzwert im Trinkwasser mehr. Dies, weil die entsprechende Verordnung nur für relevante Abbauprodukte Grenzwerte vorsieht. Weiterlesen
1. Februar 2022: Das Bundesamt für Umwelt präsentiert die Messwerte für Chlorothalonil-Metaboliten für das Jahr 2020. Das Bild hat sich aufgrund deren Langlebidgkeit trotz des Verbots kaum geändert. Das hängige Verfahren zur Einstufung der Stoffe als toxikologisch relevant oder nicht verunmöglicht eine genauere Interpretation der Daten. Weiterlesen
Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor Chlorothalonil-haltigen Pflanzenschutzmitteln. Eine Gesundheitsgefährdung könne gemäss einer Risikobewertung nicht ausgeschlossen werden.
Seit den 1970er Jahren ist Chlorothalonil als Wirkstoff in Fungiziden in der Schweiz zugelassen. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und auch das BLV sind jeweils zum Schluss gelangt, dass eine «gefährliche Wirkung» der Abbauprodukte dieses Wirkstoffs nicht ausgeschlossen werden können. Konkret könne Chlorothalonil selbst Krebs hervorrufen.
Im Rahmen des gesetzlichen Prozederes müssen die Hersteller des Stoffes nun nachweisen, dass Abbauprodukte von Chlorothalonil keinen Krebs verursachen.