Kürzlich teilte Syngenta mit, man wolle rechtlich gegen den Widerruf der Zulassung für den Wirkstoff Chlorothalonil der Schweizer Behörden vorgehen (wir berichteten). Nun hat das Unternehmen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, wie es in einer Medienmitteilung schreibt.
Widersprüche bei den Behörden
Wie bereits zuvor kritisiert Syngenta, die Behörden würden sich bei der Gefährlichkeit der im Trinkwasser gefundenen Metaboliten von Chlorothalonil widersprechen. Einerseits seien sie als nicht gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft worden, andererseits seien genau diese ausschlaggebend für das verhängte Verbot gewesen.
Weiter seien diese als nicht relevant beurteilten Stoffe gemäss Studien des Wasserforschungsinstituts Eawag an keiner Messstelle die gesetzlichen Höchstwerte überschritten.
Minimale Überschreitung war ausschlaggebend
Bei der Grundwasserüberwachung sei den Studien und Gutachten zufolge die Höchstkonzentration an nur einem Kontrollpunkt und nur minimal (0,15 statt 0,1 Mikrogramm/Liter) von einem relevanten Metaboliten überschritten worden.
In Anbetracht der Anwendung von Chlorothalonil seit bisher 40 Jahren, könne dieser eine Messwert ein Verbot nicht rechtfertigen. Schliesslich lägen die Messstellen auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, wo eine Überschreitung eher wahrscheinlich wäre.
Dass es trotzdem nur an einer Stelle eine zu hohe Konzentration eines relevanten Metabloiten gab, zeige daher keine "anhaltende gesetzeswidrige Belastung des Trinkwassers", womit der Zulassungs-Widerruf von Behördenseite begründet worden war.
Wirkstoffmix gegen Resistenzen
Das Vorgehen der Ämter sei nicht verhältnismässig und Chlorothalonil ein vielseitiges Fungizid. Gerade um Resistenzen zu verhindern, sei die Landwirtschaft auf verschiedene Wirkstoffe angewiesen, die als Mischung eingesetzt werden können.
Mit der am 27. Januar 2020 eingereichten Beschwerde will Syngenta erreichen, dass das Verbot dieses Wirkstoffes wieder aufgehoben wird. Als global tätiges Agrarunternehmen sei Syngenta auf forschungs- und technologiefreundliche Rahmenbedingungen und ein verlässliches regulatorisches Umfeld in der Schweiz angewiesen.
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