Das Jordanvirus kann bei Tomaten und Peperoni Schäden bis zum Totalausfall verursachen. Es ist in der Schweiz als potentieller Quarantäneorganismus eingestuft, der von aussen ins Land eingeschleppt werden kann. Aus diesem Grund sind Betriebe, die Tomaten oder Peperoni produzieren, zur Meldung von Verdachtsfällen verpflichtet. Ein solcher wurde nun im Kanton Thurgau bestätigt.
Massnahmen ergriffen
Zusammen mit dem Thurgauer Landwirtschaftsamt, dem Bundesamt für Landwirtschaft und Acroscope hat der kantonale Pflanzenschutzdienst laut Mitteilung Massnahmen zu Bekämpfung und Überwachung des Ausbruchs ergriffen. Ziel sei es, eine Verbreitung des Jordanvirus zu verhindern.
Resistenzen sind durchbrochen
Das Jordanvirus ist benannt nach dem gleichnamigen Fluss in Israel, da es seit 2014 in diesem Gebiet präsent ist. Innerhalb kurzer Zeit hat es sich dort laut Mitteilung des Kantons Thurgau ohne Quarantänemassnahmen in praktisch allen Tomatenanbaugebieten ausgebreitet. Ebenfalls geläufig ist die Bezeichnung Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV).
Fälle in diversen Ländern
Nach Angaben des Bundesamts für Landwirtschaft BLW trat das Jordanvirus erstmals im Herbst 2018 in Europa auf, 2020 gab es Fälle unterschiedlichen Ausmasses in diversen Ländern (z. B. Italien, Spanien, Holland, Mexiko, USA, Türkei).
Auch in der Schweiz klärte man im letzten Jahr mehrere Verdachtsfälle ab. Als potentieller Quarantäneorganismus ist das Jordanvirus melde- und bekämpfungspflichtig. Meldungen sind an die kantonalen Pflanzenschutzdienste zu richten.
Pflanzenpass gibt Sicherheit
Die Symptome unterscheiden sich je nach Pflanzensorte und reichen von unregelmässigem Reifen über gelbe Flecken auf Früchten und Blättern bis zu Deformationen. Es wird durch Berührung, über Bewässerung, Saatgut, vegetative Vermehrung oder bestäubende Hummeln übertragen. Eintrittspforten sind kleinste Wunden an den Pflanzen. ToBRFV ist sehr stabil und kann über Monate ohne Wirtspflanzen auf Oberflächen, im Boden oder auf Pflanzenresten überdauern. Um einem Befall vorzubeugen, müssen nachweislich gesunde Samen und Jungpflanzen mit Pflanzenpass verwendet werden, so ein Agroscope-Merkblatt. Da durch Züchtung erreichte Resistenzen durchbrochen worden sind, bleibt als Massnahme zur Bekämpfung eines Befalls heute nur die Tilgung.