In naher Zukunft werden Kontrollen zum Thema Gewässerschutz durchgeführt. Agridea hat zum Thema ein Merkblatt erstellt, das gratis auf der Agridea-Website verfügbar ist. Aufgeführt werden 13 Punkte, dabei geht es zum Beispiel um die Lagerung von Siloballen, den Umgang mit Hofdüngern oder Treibstoffen usw.
Vier Punkte
Kontrollpunkte, die den Pflanzenschutz betreffen, sind vier aufgeführt. Ein Punkt betrifft die Lagerung der Spritzmittel. Die Produkte werden in Originalpackungen an einem frostsicheren, weder zu feuchten noch zu trockenen Raum gelagert. Verwendet werden Regale aus Metall, die leicht zu reinigen sind. Das Lokal verfügt über einen dichten Boden und eine Vorrichtung, um ausgelaufene Produkte aufzufangen. Werden Auffangwannen verwendet, müssen diese mindestens das Volumen des grössten Gebindes fassen. Saugfähige Materialen müssen zur Verfügung stehen (Sand, Katzenstreu usw.), das Lokal muss abschliessbar sein und sollte feuerfeste Wände haben.
Ein weiterer Kontrollpunkt betrifft den Abstellplatz der Spritze. Feldspritzen müssen bei Niederschlag unter einem Dach stehen, alternativ kann eine rasch installierbare Plane verwendet werden. Als dritter Punkt darf keine erodierte Erde und Wasser aus dem Feld in Schächte gelangen. Der vierte Punkt ist: Jeder Betrieb mit einem Spritz- oder Sprühgerät muss Zugang zu einer mobilen oder fixen Einrichtung haben, auf der er die Geräte befüllen und reinigen kann. In keinem Fall darf Wasser, das Pflanzenschutzmittel enthält in Oberflächengewässer oder die ARA gelangen. Befüllt oder gewaschen wird auf einem dichten Platz, das anfallende Wasser kann in eine Güllegrube oder in ein dafür vorgesehenes Reinigungssystem geleitet werden (z.b. Biobac, Phytobac usw.).
Es gilt nach Möglichkeit bestehende Infrastruktur zu nutzen, um die Bedingungen kosteneffizient zu erfüllen. Manchmal reicht z.B. die Aufrüstung von einem Mistplatz mit einer genügend leistungsfähigen Wasserzufuhr, damit dieser zum Befüllen und Waschen der Feldspritze genutzt wird, auch Erweiterungen von bestehenden Mistplätzen sind möglich. Durch Bund und Kantone wird der Bau von Waschplätzen und Reinigungssystemen finanziell unterstützt, im Prinzip werden 50% der anrechenbaren Kosten (25% Bund, 25% Kantone) vergütet. Diesbezüglich ist aber ein Maximum festgelegt. Um konform zu sein und Beiträge zu erhalten, empfiehlt es sich die zuständigen kantonalen Ämter früh zu kontaktieren (vor dem Bau).
Reinigung von Feldspritzen
Immer noch wird die kontinuierliche Innenreinigung von Feldspritzen gefördert. Feldspritzen mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt müssen bis 1. Januar 2023 mit einem System zur Innenreinigung ausgerüstet sein. Um den Normen zu entsprechen, muss das Starten und Durchführen des Spülvorgangs ohne Absteigen vom Traktor möglich sein und das System muss eine oder mehrere rotierende Innenreinigungsdüsen enthalten.
Beiträge werden bezahlt, wenn neue oder vorhandene Feld- und Gebläsespritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf aufgerüstet werden. Der Beitrag wird pro Spritze ausgerichtet, sofern erstens das Spülsystem den Spritzbrühetank inwendig mittels einer zusätzlichen Pumpe und Reinigungsdüsen spült. Zweitens von Beginn bis Ende des Spülvorgangs keine manuelle Einstellung getätigt wird und der Spülvorgang selbstständig erfolgt. Beiträge werden bis Ende 2022 bezahlt, übernommen werden 50% der Anschaffungskosten, maximal 2000 Franken.