Stört Sie etwas oder finden Sie es genau richtig? Die Forschungsinstitution für biologischen Anbau will in Form einer umfangreichen Umfrage ermitteln, was die praktizierenden Bauern und Bäuerinnen von der aktuellen Biodiversitätsförderung halten.
ZiBiF oder ÖLN?
Trotz der aktuellen Biodiversitätsfördermassnahmen nimmt die Artenvielfalt in der Schweiz stetig ab. Ein vielversprechender Ansatz, um das Artensterben zu reduzieren, ist die zielorientierte Biodiversitätsförderung, so das FiBL. Diese unterscheidet sich von der massnahmenorientierten Förderung. Seit 2020 testet man diesen Ansatz im Kanton Zürich im Projekt ZiBiF.
Landwirte, die im Projekt mitmachen, sind in ihrer Bewirtschaftung von einigen ÖLN-Regeln befreit. Sie sind weniger eingeschränkt in ihrer Bewirtschaftungsweise, tragen aber auch mehr Verantwortung für ihr Handeln (wir berichteten).
Selber entscheiden
Statt Massnahmen zu erfüllen, werden hier flächenspezifische Ziele angestrebt. Ein mögliches Ziel wäre das Etablieren einer Fromentalwiese mit ihren typischen Arten. Wie Landwirtinnen und Landwirte dieses Ziel erreichen, können sie weitgehend selbst entscheiden.
Hier können Sie bei der rund 15-minütigen Umfrage teilnehmen: FiBL-Umfrage
Das Zibif kompakt erklärt
Die Bezeichnung Zibif steht für zielorientierte Biodiversitätsförderung. Es ist der Projektname eines von Mitte 2020 bis Mitte 2028 im Kanton Zürich laufenden Ressourcenprojekts des BLW. 29 Landwirtschaftsbetriebe nehmen daran teil. Umgesetzt wird das Projekt von einer Trägerschaft aus dem Zürcher Amt für Landschaft und Natur, Agridea und dem Zürcher Bauernverband. Ziel des Projekts ist es, die Biodiversität mit verbindlichen, auf einen Landwirtschaftsbetrieb zugeschnittenen Zielen zu fördern. Landwirte, die am Projekt teilnehmen, sind freier in der Bewirtschaftung ihrer Biodiversitätsförderflächen (BFF).
Mehr Selbstverantwortung
So können sie zum Beispiel bei einer extensiven Wiese den Schnittzeitpunkt bestimmen (ÖLN: Vor dem 15. Juni nicht erlaubt), eine Mistgabe verabreichen (ÖLN: keine Düngung erlaubt) oder diese bereits im Frühjahr beweiden lassen (ÖLN: Beweidung nur erlaubt vom 1. September bis 30. November).
Die Bewirtschaftungsmassnahmen müssen aber stets so gewählt werden, dass sie die im Projekt angepeilten Ziele erreichen – der Landwirt trägt die Verantwortung dafür.
Bestandteile des Zibif
Spezifischer Grundlagenplan: Ein auf den Betrieb massgeschneiderter Plan hält fest, wo auf den Betriebsflächen welche Biodiversitätstypen ökologisch sinnvoll, aber auch möglich sind. Er basiert auf verschiedenen Grundlagendaten, wie zum Beispiel Boden- und Vegetationskarten, welche mit einer Begehung durch eine ökologische Fachperson verifiziert und ergänzt werden. Basierend auf diesen Grundlageplan wird die Fläche in einen Fördertyp (z.B. magere Fromentalwiese) eingeteilt.
Beurteilung der Qualität: Der Betrieb entscheidet, mit welchen Flächen er die Biodiversitätsförderung umsetzen will. Die Fläche muss im Grundlagenplan enthalten sein und die entsprechende Mindestqualität aufweisen. Im Rahmen des Projektes muss eine Steigerung (Fläche – Qualität) erreicht werden. Die Entschädigung ist an die Qualität gekoppelt (höhere Qualität = mehr Geld). Im Projekt gibt es 4 Qualitätsstufen A, B, C, D und einen Strukturbonus.
Beratung und Massnahmen: Den am Projekt teilnehmenden Betrieben stehen eine ökologische und eine agronomische Fachperson zur Seite. Diese helfen mit, die biologische Vielfalt und das Potenzial der Flächen zu erfassen sowie geeignete Massnahmen für die das Erreichen der Ziele zu identifizieren.
Wissenschaftliche Begleitung: Die Teilnehmer müssen sämtliche aufgeführten Massnahmen dokumentieren. Sie sind auch angehalten, die Entwicklung der Flächen zu beobachten. Auf einer Auswahl der Flächen müssen Indikatoren erfasst werden. Damit sollen die Landwirte bei der Beobachtung von Veränderungen unterstützt werden.
Schlussendlich soll die wissenschaftliche Begleitung auch aufzeigen, ob mit einem zielorientierten Ansatz bessere Resultate erzielbar sind als mit einer konsequenten Bewirtschaftung nach den Vorgaben des ÖLN.