Die Schweiz hat sich international dazu verpflichtet, bis 2030 30 % der Landesfläche für die Biodiversität zu erhalten. Vor der Abstimmung zur Biodiversitäts-Initiative ging die Befürchtung um, dass deshalb Landwirtschaftsfläche für die Produktion verloren ginge. Unter anderem die Umsetzung dieses 30 %-Ziels geht der am Mittwoch veröffentlichte zweite Aktionsplan Biodiversität des Bundes für die Jahre 2025–2030 an.
Massnahmen bis Ende 2025
«Die Biodiversitätsförderflächen zeigen zwar Wirkung. Aber mit den bestehenden BFF ist die Erhaltung vieler Ziel- und Leitarten nicht gesichert», heisst es im Aktionsplan. Die standortangepasste Bewirtschaftung, Vernetzung und Aufwertung bestehender BFF hätten das grösste Potenzial, Verbesserungen zu bringen. Als Massnahme geht ein Prüfantrag ans Bundesamt für Landwirtschaft.
Es ist einer von zahlreichen Prüfanträgen an verschiedene Bundesämter. Sie sind beauftragt, Massnahmen zu definieren und sie bis Ende 2025 dem Bundesrat vorzulegen. Die Wiederherstellung geschädigter Agrarökosysteme – ebenfalls eine internationale Verpflichtung der Schweiz – soll im Rahmen der AP 2030 angegangen werden.
«Plan der Untätigkeit»
Was da veröffentlicht worden ist, verdiene den Namen «Aktionsplan» nicht, finden BirdLife, Pro Natura und der WFF. Sie sprechen in einer Mitteilung von einem «Plan der Untätigkeit» angesichts eines akuten Artensterbens. Der Bundesrat sehe vorwiegend Studien, Methodenentwicklungen und Abklärungen sowie eine unzureichende Finanzierung vor.
«Der Aktionsplan adressiert bestehende Lücken», heisst es hingegen vom Bundesrat, der auf angestrebte Verbesserungen in der Politik verschiedener Sektoren verweist. Im Fokus stünden Massnahmen gegen das Insektensterben, zur Anpassung der Biodiversität an den Klimawandel und deren Förderung im Siedlungsraum. Die qualitative Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen erhalte besonderes Gewicht, mit total 24 Millionen Franken bis 2030.
Schützen oder bewirtschaften
Das 30 %-Ziel sei durch Schutzgebiete oder durch Bewirtschaftungsformen zu erreichen, die den Erhalt der Biodiversität sichern, so der Bundesrat. Die Liste entsprechender Gebiete führt auch «ökologisch wertvolle BFF» auf, deren Qualität mit der AP 2030 steigen soll.