Die Rückstände im Honig werden selten untersucht, wie Mathias Götti Limacher, Zentralpräsident des Imkerverbandes BienenSchweiz sagt. Es gebe einige Proben durch den Verband wie auch durch die Lebensmittelkontrolleure, weiter mache das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Langzeitstudien und auch der Detailhandel untersuche den Honig.
Andere unerwünschte Inhaltsstoffe kommen vor
«Mir ist aktuell nicht bekannt, dass bei den Kontrollen durch die Lebensmittelämter beim Honig bezüglich Pflanzenschutzmittelrückstände etwas speziell aufgefallen wäre», erklärt David Brugger, Leiter Pflanzenbau, beim Schweizer Bauernverband (SBV). Die Ämter würden die Proben aber nach den vorgegebenen Grenzwerten bewerten.
In den Berichten der Honigkontrollen sei Brugger aber etwa aufgefallen, dass andere unerwünschte Inhaltsstoffe gefunden wurden, etwa Biozide aus der Bienenhygiene (Milbenbekämpfung). Zudem gab es Beanstandungen bei der Deklaration. Etwa was Herkunft oder Label angeht (bei ausländischer Ware).
Die Höchstwerte müssen gesundheitlich sicher sein
Das Gesundheitsrisiko von Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig sind für Menschen gering, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage schreibt. Für die Rückstände sind Höchstgehalte in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) festgesetzt. Die Höchstgehalte sind so tief festgelegt, wie die Produktionspraxis erlaubt. Zudem müssen sie gesundheitlich sicher sein. «Die meisten Höchstwerte liegen an der Bestimmungsgrenze, d. h. der niedrigsten international vereinbarten Konzentration, die quantifiziert werden kann», so Nathalie Rochat vom BLV. Falls eine Honigprobe die Höchstwerte überschreitet, darf dieser nicht mehr verkauft werden.