«Der Handel mit Hybridkatzen boom», stellt der Schweizer Tierschutz (STS) in einer Mitteilung fest. Grund dafür sei in erster Linie das exotische Aussehen dieser Tiere. Am häufigsten in Schweizer Haushalten anzutreffen sind demnach Bengalkatzen, bei denen es sich um die Kreuzung einer Haus- mit einer asiatischen Wildkatze handelt und deren Bestand sich in den letzten vier Jahren auf 12'500 registrierte Tiere verdoppelt habe. Damit gehöre diese Rasse bereits zu den hierzulande am häufigsten gehaltenen. 2022 beliefen sich die Importzahlen von Bengalkatzen laut STS auf 400 Stück – nicht wenige sind mittlerweile im Tierheim gelandet.
Tiergerechtes Leben praktisch unmöglich
Aus Tierschutzsicht geschehe der Kauf von Hybridkatzen oft unüberlegt und nur des schönen Äusseren wegen. Halter(innen) würden sich zu wenig über die Tiere informieren und seien in der Folge überfordert. Dazu tragen mehrere Eigenheiten der Kreuzungen bei:
- In der Wohnung ist eine tiergerechte Haltung praktisch unmöglich.
- Bei Freilauf kommt es oft zu massiven Konflikten mit anderen Katzen.
- Hybridkatzen sind besonders gute Jäger, was sie zu einer Gefahr für die einheimische Fauna macht und dem Besitzer wohl die eine oder andere unerfreuliche Überraschung beschert.
Viel Aufwand für die Tierheime
Wegen Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz, Aggressivität, Überforderung und allgemein zu wildes Verhalten werden laut STS immer mehr Hybridkatzen – in den meisten Fällen Bengalkatzen – in Tierheimen abgegeben. Sie bedeuten für die Heime einen wesentlich höheren Zeitaufwand, da die Tiere viel mehr Beschäftigung, Auslauf und Zuwendung brauchen.
Problematische Zwangsverpaarung
Neben dem Verhalten der vermeintlichen Stubentiger ist auch deren Zucht fragwürdig, wie der STS ausführt. Dazu werden Hauskatzen mit Wildkatzen zwangsverpaart, was für die weibliche Hauskatze eine Tortour aus Stress, Schmerzen und Verletzungen bedeute. Der wilde Kater sei in Verhalten und Körpergrösse häufig allzu anders. Weiter könne es bei Trächtigkeit und Geburt zu massiven Komplikationen kommen.
Das Gesetz soll angepasst werden
Aufgrund der oben geschilderten Schwierigkeiten und der tierschutzwidrigen Zucht lehnt der STS die Haltung von Hybridkatzen ab. Seiner Meinung nach müssten praxistaugliche Verfahren entwickelt werden, um den Wildtieranteil eines Tieres rasch und sicher zu bestimmen. Man strebe eine entsprechende Änderung im Gesetz an.
Die Rechtslage in der Schweiz
Nach Angaben des STS ist das Verpaaren von Haus- und Wildkatzen hierzulande verboten. Nachkommen der ersten Verpaarung und Hybridkatzen, deren Wildkatzenanteil 50 Prozent oder mehr beträgt, gelten nach Tierschutzrecht als Wildtiere und ihre Haltung sei bewilligungspflichtig sowie mit Auflagen verbunden. «Bei ausländischen Zuchten, aus der inzwischen viele in der Schweiz lebende Bengalkatzen stammen, sind die Haltungsbedingungen und die Zuchtmethoden oft desaströs», schildert der STS. Der Käufer oder die Käuferin bekomme keine verlässlichen Angaben dazu, wie hoch der Anteil Wildkatze in seinem neuen Tier tatsächlich ist.