In der Schweiz kommt es durchschnittlich alle zwei Tage zu einem Fischsterben, schreibt das Bafu. Meistens sei dies durch Menschen verursacht, doch könne es auch natürliche Ursachen haben. Durch Menschen verursachte Schäden an Fisch- und Krebspopulationen können dem Verursacher nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) und gemäss dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt werden.
Die neue Bafu-Publikation «Berechnung von Schäden bei Fischsterben in Fliessgewässern» zeigt auf, welche Schäden und Aufwände dabei berücksichtigt und wie sie berechnet werden können. Das zugehörige Office-Tool bietet ergänzend eine Hilfestellung mit automatisierten Berechnungen. Damit werde eine einheitliche Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestellt