Wie die «Thurgauer Zeitung» am Freitag berichtet, beantragt die Staatsanwaltschaft für den 54-jährigen Ulrich K. eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie Geldstrafe, Busse und Ersatzforderungen in der Höhe von 27'200 Franken. Zusätzlich wird ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Tierhaltungsbereich gefordert.
Ungenügende Pflege und schlechte Haltung
Marco Breu, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, sagt gegenüber der Zeitung, die Anklageschrift umfasse 40 Seiten. Darin geht es hauptsächlich um Tierschutzdelikte. Dem Angeklagten werden Tierquälerei, Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz vorgeworfen. Zentrale Anklagepunkte sind ungenügende Pflege der Tiere, nicht artgerechten Haltung sowie vorschriftenwidriger Transport, aber auch die nicht tierschtzkonforme Tötung von Tieren und eine ganze Palette weiterer Tatbestände.
Auch Tierarzt vor Gericht
Rund um den Fall Hefenhofen sind noch weitere Verfahren hänging, unter anderem gegen den ehemaligen, mittlerweile pensionierten Kantonstierarzt Paul Witzig.